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1 (1777) A - L
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395
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Duldung. zys

ret, könnte nicht mehr für eine wesentlich wahre und göttlicheReligion betrachtet werden, deren Lehrsätze und Gedothe allevon dem Ansehen Gottes Herkommen, und auf das WortGottes gegründet sind.

Sie muß also unduldsam feyn; sie ist also wesentlicherund nothwendiger Werse unduldsam; sie muß also jederzeitdie Wahrheit lehren, unterstützen, vertheidigen, und alles v-r-biechen, was der Wahrheit zuwiderläust.

2. Die Duldung in Dingen, welche die Glaubens-undSittenlehre betreffen, kann sich nur auf zween Punkte stei-fen ; nämlich: auf die Unwissenheit der Wahrheit, oder aufdie Gleichgültigkeit gegen die Wahrheit. Nun aber keinervon diesen beyden Punkten kann bey der katholischen KircheStatt haben.

Die Wahrheit kann ihr nicht unbekannt seyn : l. weil sievcm Helgen Geisie geleitet wird, welcher alle Wahrheitlehret: * 2. weil ihr göttlicher Stifter ihr verheißen hat,daß er bis an das Ende der Welt bey ihr bleiben, ^ undihr Licht und ihre Stütze sinn wolle: z. weil er versprochenhak, daß die Rräfte der Hölle sie niemals überwältigenwerden; ^ dich ist: dass sie von dem Geiste des Ire,lhums niemals verführet oder bezwungen werden möge.

Sie kann eben so wenig gleichgültig gegen die Wahrheitseyn: weil diese Gleichgültigkeit eine wahre Untreue seyn wür-be ; und dieß kann bey einer Kirche nicht Statt haben, diewesentlich heilig ist, wie wir es in allen Glaubensbekennt-nissen gestehen: Lreäo in 8 'piritum lanÄum, simLnn: weil sie verbunden ist, alles zu lehren,

was

* Jvh. xvr. «. Matth, xxix.

Evmd. XVI.

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