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1 (1777) A - L
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375
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, Duldung. Z75

ner, nachdem er diese Lehrsähe erkannt Hai, sich aufsüh',, ret, als wenn er sie nicht glaubte; soll er mit dem Tode gestraft werden. Ec hat das größeste Laster begangen: er hat vor den Gesehen unwahr geredet,,.

I. Art. Man bilde sich aus dieser geringen Zahl der Artikel eine allgemeine Religion, welche, also zu reden, die leutselige und gesellige Religion seyn soll, und die ein jeder Mensch, der in Gesellschaft lebet, anzunehmen ver- Kunden fty.

II. Art. Wenn jemand etwas gegen sie lehret, soll er, als ein Feind der Grundgesetze der Gesellschaft, daraus verbannet werden,,.

III. Art. Im übrigen, wo man nicht einig ist, bil, de sich ein jeder, aus seinen sonderheitlichen Glaubenslehr ren, eben so viele Nationalreligionen, und komme ihnen mit aufrichtigem Herzen nach.

IV. Art. Nehmet euch keine Mühe, umeureReli»

gionen bey andern Völkern einzuführen, und seyd versi- chert, daß Gott dieses nicht verlanget. Denn es ist eben so unbillig, wenn ihr sie euern Meynungen, als euern Ge,schm, unterwerfen wollet; und die Glaubensprediger scheinen mir kaum gescheuter, als die Eroberer, zu,, seyn,,.

V. Art. Da ihr euern verschiedenen Lehren nach»

kommet, höret auf, euch dieselben, als so klar bewiesen,

vorjustellen, daß ein jeder, der sie nicht auch dafür am sieht, in euern Augen einer Untreue schuldig wäre. Glau»

bet nicht, daß alle diejenigen, welche eure Beweise unter»

suchen und verwerfen, deßhalben hartsinnige Leute seyn,

« die durch ihren Unglauben strafbar werden. Glaubet nicht,

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