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1 (1777) A - L
Entstehung
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Z74 Duldung.

mehr Rezent wäre? Die Oberherrschaft besteht in der nnbe,schränkten Unabhängigkeit von der politischen Regierung ei-nes Volkes. Die theologische Duldung oder Unduldsamkeittragen nichts im geringsten dazu bey.

Die Pfaffen, heißt es weiter, sind die wahren Gebierthcr/ u. s. f. Aber welcher Fürst ist jemals unbeschränk,ter, und ein wahrer Gebiethec gewesen, als Ludewig d;rVierzehnte? und welcher Fürst war jemals von der theologi,scheu Duldung mehr abgeneigt? Wird man sagen, er seynur ein Bedienter der Pfaffen gewesen ? O mein Herr Rous-seau! dießmal schließen Sie beynahe auf voltairischeWeise.

IX.

Nachdem sich Rousseau bemühet hat, die Nothwendi^keitder Duldung zu beweisen, schlagt erden Vertrag einerwechselseitigen Duldung zwischen allen Religionen vor. Wirwollen ihn von Artikel zu Artikel herseßen, und nachmalseinen jeden besonders aufnehmcn, um unsre Bemerkungendabey zu setzen. Der Eingang dieses Vertrages ist aus demgesellschaftlichen vertrage/ * und die Artikel aus dem Brie-se an den Herrn Erzbischof zu Paris ^ gezogen.

Vertrag einer wechselseitigen Duldung zwischen allenReligionen.

Die Lehrsätze der bürgerlichen Religion sollen einfach, in geringer Zahl, deutlich vorgetragen, ohne Erklärung oder Erläuterung seyn. Dem Landsherrn kömmt es zu, die Artikel davon zu bestimmen. Ohne daß er Jeinan»,, den zwingen möge, sie zu glauben, kann er einem jeden, der sie nicht glaubet, das Land verweisen: und wenn Ei-

ner,

- 4. s. 8. Nap. 65. Seit.