Duldung. Z7Z
Ermahnungen Gehör zu geben, und Herzhaftigkeit, um den,selben sich zu unterwerfen. Aber man waget es nicht, diePhilosophen im Verdachte zu Haben, daß sie zu einer ausdiesen zwoen Tugenden fähig wären.
Allenthalben, wo die theologische Unduldsamkeit an-
genommen wird, ist es unmöglich, daß sie nicht einigeWirkung aufs bürgerliche Leben habe. Allenthalben, wodie Religion durch die Gesetze bestätiget wird, ist es unmäg,lich, daß man diese Religion angreife, ohne die Gesetze zuverletzen. Aber man kann die Gesetze nicht verletzen, ohnedaß diese Verletzung einige Wirkung aufs bürgerliche Lebenhabe. Die Philosophen mögen denken, wie sie immer wol«len; so haben sie nichts zu fürchten, wenn sie zu schweigenwissen. Dafern sie aber dieß nicht können, so müssen sie sichselbsten die bürgerlichen Wirkungen Schuld geben, welcheihr Kühel, zu reden und zu schreiben, erfahren könnte.
Die theologische Unduldsamkeit ist nur die Misbilligungder Meynungen, die der Religion zuwiderlaufen ? Sollendiese Meynungen in der Gesellschaft geduldet werden? Istder Gesellschaft etwas daran gelegen? und wenn ihr darangelegen ist, wäre es möglich, daß sie nicht einige Wirkungaufs bürgerliche Leben haben sollten? Herr Rousseau magauf alle diese Fragen antworten.
Sobald dieses ist, bleibt der Regent sogar in zeitli-chen Dingen nicht mehr Regent; die Pfaffen find die wah-ren Gebiether; die Rönige sind nur ihre Bedienten noch.Die theologische Duldung wäre die Freyheit, die man einemjeden ließe, von der Religion zu denken und zu sagen, waser immer wollte. Wie könnte Rousseau beweisen, daß dieseFreyheit mit der Oberherrschaft so wesentlich verbunden sey,daß der Fürst ohne sie, sogar in zeitlichen Dingen, nicht
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