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1 (1777) A - L
Entstehung
Seite
368
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A68 Duldung.

Ist LS möglich, daß Männer, welche also schließen, sich ^getrauen , für die Weisen dieser Zeiten und für die Lehrmei, ^ster des menschlichen Geschlechts sich auszugeben? ^

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* Die Pflicht, der Religion seines Vaterlands nach, . ^zukommen , und sie zu lieben, erftrecket sich nicht auf die >Lehrsätze, welche der ächten Sittenlehre zuwider sind, ^wie der Lehrsatz der Unduldsamkeit ift . . Die Unter,scheiduna zwischen der bürgerlichen und theologischenDul. 6

düng ist kindisch und blöde. pes

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Die Ehrerbieehung und die Liebe, gegen die Religion sei, Mueö Vaterlands,kann neben der Unempfindsamkeit und Gleich, tz!

gülriqkeit nicht bestehen, in welcher man bleiben sollte, wennman diese Religion beschimpfet sehen würde.

Wenn es der ächten Sittenlehre zuwider ist, diejenigenzu bedrängen, welche nicht wie wir denken ; so ist es eben die,

ser Sittenlehre noch weit mehr zuwider, allerlei) Gräuel und M

Gotteslästrungen gegen eine Religion auszustoßen, die billig <

Ehrerbiethnug verdienet. Die Duldung in diesem Falle ^

wäre nur eine verächtliche Blödigkeit, und die Unduldsam, U

keit, welche mau für einen grausamen Lehrsatz angiebr, ist h

eine nochwendige Billigkeit. Es ist bey allen Gerichten die, ^

ser Grundsatz angenommen: wer die Bösen verschonet, der h,

schadet den Guten. Loni8 nocet, <gui ma1i8 parcit. Las,sen sich die Herren Philosophen nur dieses zur Warnung die, jßneu. Man will sie nicht zwingen zu glauben. Aber man z,verlanget, daß sie schweigen sollen. tz

Die bürgerliche und theologische Unduldsamkeit sind un»zertrennlich mit einander verbunden , saget Herr Rousseau

weiter.

Emil. z. Band. 1^7. Seit.