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1 (1777) A - L
Entstehung
Seite
302
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302 Ewige Dauer der Strafen.

setze zu bilden. Folglich setzen Sie auch voraus, daß es vordieser Zeit weder Gesellschaft, noch Gesetze, uoch Religiongegeben habe.

Sie sehen: es haben die Perser, die Chaldäer, die Ae-gyptier, die Griechen die Strafen des zukünftigen Lebensausgedacht. Folglich sind diese vor ihnen nicht bekannt ge,wesen.

Sie fetzen endlich: es haben die alten Juden nicht ein-mal einen Begriff von diesem Lehrsätze gehabt. Alle dieseAussprüche und Bedingnißsätze verdieneten wohl, durchetliche Beweise bekräftiget zu werden.

Der Irrgläubige.

Mein Herr! mein Herr! dich beweist man nicht; dießhat keiner Beweise vonnöthen.

Der Christ.

Ihre entscheidende Sprache machet mir nichts weiß, undIhr Ansehen wird mir nicht für Beweise gelten. Aber Siehaben Recht, da Sie sagen: dich beweist man nicht; dennder Gegensatz läßt sich nicht allein beweisen, sondern sogarüberzeugend vor die Augen legen.

i. Daß es eine Zeit gegeben habe, wo die Menschen,wie das Vieh, und ohne alle Gesellschaft, gelebet haben, isteine Ungereimtheit, welche schon im Romane von der Phi-losophie de.' Geschichte, der eben so lächerlich als gottlosist, vorgetragen wurde, wo der Romanschreiber sich also aus,drücket : Als nach einer großen Menge von Jahrhunder,ten etliche Gesellschaften aufgerichtet worden find, istvermuthen , daß es irgend eine Religion, eine Gattungvon unförmigem Gottesdienste gegeben habe. Allein manbeut allen Philosophen Trotz, einen Geschichteschreiber aus

dem