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1 (1777) A - L
Entstehung
Seite
296
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L9§ Ewige Dauer -er Strafen.

sogar von den Strafen nach diesem Leben zu sagen, wennsie nicht ewig sind. Nun aber die Vernunft ist weit entfer,net, mich dieses zu belehren, da sie mir ganz den Gegen,thcil etngiebt. Ich glaube nicht, daß er, gleich einem rach-süchtigen Sterblichen seine Geschöpfe, wenn sie auch straf,bar sind , um des grausamen Vergnügens willen, sie lebden zu sehen, peinigen wolle. Wenn er sie strafet, so ge,schieht es, um sie von der Sünde abzuziehen, da er sie dieUebel erfahren läßt, welche die Sünde nach sich zieht: aberich kann hart begreifen, wie ein unendlich gerechter undgütiger Gott aus dem Triebe der Rachsucht strafen; undnoch viel weniger, wie er sich rächen könnte. Die Rachsuchtwäre dem Menschen nicht verbothen, wenn Gott sie sicherlaubetö: denn der Mensch ist sein Ebenbild.

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Die erste Bemerkung, die wir über diese schöne Stellemachen sollen, ist diese, daß Toussaint sich sehr unanständigausdrücker, da er die Worte: Rachsucht, Triebe der Rach,sucht, brauchet, wo er von den Strafen des zukünftigen Le-bens spricht. Die Gerechtigkeit, und nicht die Rachsucht hatsie angeordnet. Die Rachsucht ist eine Empfindung die Bö-ses mit Bösem vergelten heißt. Die Gerechtigkeit ist die Aus-übung einer rechtmäßigen Gewalt zu strafen. Möchte er voneinem Richter, der über einen Missethäter das Todsurlheilspricht, etwa sagen, daß er ans dem Triebe der Rachsuchthandle ? Er würde cs nicht wagen. Warum waget ers dann,da er von Gölte spricht ? Man fasset schon, daß die Rachsuchtin einem unendlich vollkommenen Wesen nicht Stakt habenkann. Toussaint unterschiebt dann aus Bosheit das Wort:

Rach,

Toussaint) Man lese von ihm meine hist, und krit. Nachrichten rm r»Bande.

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