Druckschrift 
1 (1777) A - L
Entstehung
Seite
295
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Ewige Dauer der Strafe». s

In dieser unerforschlichen Unermessenheit kann ein Mensch,der vernünftig denket, wenn er gleich von diesem furchtbarenLehrsätze zu Boden geschlagen ist, keine andre Vorschrift derBenrtheilungskraft annehmen, als diese: Ich kann das Glerchmaaß einer Sünde mit den ewigen Strafen nicht be, greifen ; ich kann den Lehrsatz von der ewigen Dauer der Strafen nicht fassen. Meine Vernunft, meine Einsich, ten können nicht so weit reichen. Aber die Offenbarung, welche mir einen unendlich gerechten Gott zeiget, trägt mir diesen Lehrsatz vor. Dieser Lehrsatz, wenn er unbegreiflich und unergründlich ist, läuft also der Gerechtigkeit nicht zu» wider: folglich ist er nothwendiger Weise wahrhaft.

Man steht daraus alle Augenscheinlichkeit, Stärke, undRichtigkeit von der Schlußfolge des vorgetragnen Satzes;nämlich: daß alles, was immer die Vernunft dem Lehr-sätze von der ewigen Dauer der Strafen entgegenstellet,nicht fähig sey, denselben wankend zu machen. Abervbschon die Grundsätze, welche in diesen Beweisen verstreuetsind, zum Voraus allen Beschwerden der Ungläubigen begeg-nen, wollen wir dennoch die vorzüglichsten wiederholen, undein kleines Gespräch mit dem verwägensten und armseligstenPlauderer, der unter den Gottlosen bekannt ist, zum Endebeyfügen.

Antwort

auf die Einwendungen der Ungläubigen.

I.

* Gott züchtiget sonder Zweifel wie ein Vater, undseine Züchtigungen sind wahrscheinlicher weise nichts an,ders, als Mittel, uns zu bessern: dieß getraue ich mich

sogar

' Die Sitten. H. Tbeil. i. Artik. r. 5

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