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1 (1777) A - L
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294
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294 Ewige Dauer der Strafen.

Gute sich befestigen und aufwachsen könne, das Böse aberZeit und Mittel gewinne, verbessert zu werden. Wir habenbeygeschet: sie giebt den Menschen, was ihnen gebühret;denn t a wir von der Gerechtigkeit handeln, so fern sie sichauf die Menschen bezieht, fangen wir von jener keine Un-tersuchung an, welche gegen die Engel ist auSgeübet worden.Es wird gewiß keinen Ungläubigen geben, der sich weigerndörfre oder könnte, dich Bestimmung von der GerechtigkeitGottes anzunehmen.

Aber wie wird man, nach dieser Bestimmung, beweisenkönnen, daß eine ewige Bestrafung der Sünden ungerechtsei) ? Um dieses zu beweisen, müßte man darthun, daß dieB s-eafung die Sünde überschritte. Damit man zeigen könn,te, daß die Bestrafung die Sünde überschritte, müßte manihre ganze Bosheit, und alles, was ihre Abscheulichkeit be,zeichnet, vollkommen erkennen ; außerdem würde man nichtentscheiden können, ob sie mit der Strafe ein Gleichmaaßoder Unglcichmaaß hätte. Damit man ihre ganze Bosheitund Abscheulichkeit erkennen möchte, müßte man alle Hülfs,mittel, Gnaden, und Erleuchtungen deutlich fassen, welcheder Mensch gehabt hat, um die Sünde zu vermeiden, oderzu verbessern; man müßte den ganzen Werth jener Gnadenbegreifen, welche nichtS anders, als die Frucht der unendli-chen Verdienste, und des Bluts eines Gottmenschen sind;man müßte verstehen, wie groß die Undankbarkeit, die Ver-härtung, die Verachtung der göttlichen Gesetze bey der Sün,de sey. Nun aber, dieses ist dem Ungläubigen unmöglichzu bestimmen. Folglich ist es ihm auf gleiche Weife unmög,lich, das Gleichmaaß oder Ungleichmaaß der Strafe mitder Sünde, und der Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit derewigen Strafen zu entscheiden.

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