Ewige Dauer der Strafen. 29 z
Endlich würde diese Güte für Gort nicht würdig schei,nen, wenn die Glückseligkeit der gerechten Seelen ein Zielhaben, und einmal aufhören müßte, entweder durch die Ver-nichtung dieser gerechten Seelen, oder durch ihre Rückkehrin ein neues Leben, wo sie Prüfungen, Gefahren, und Pla-gen ausstehen sollten. Auf gleiche Weife würden wir inGotte keine Weisheit gewahr werden, die seiner würdig i«re,wenn es nicht einen festen und unwandelbaren Bestand derBelohnungen und Strafen gäbe, je nachdem ihn alle Men,schen gewahlet hätten, denen Gott Zeit und Hülfsmittel zuGenügen verliehen hat, um sich zu entschließen, und zwi-schen dem Lasterund der Tugend, zwischen der Heiligkeit undder Gottlosigkeit die Wahl zu treffen ; und wenn die Gerech-ten wieder lasterhaft, oder die Lasterhaften gerecht werdenkönnten.
Der Schlußgrund, welchen die Ungläubigen aus derunendlichen Güte Gottes gegen die ewige Dauer der Stra-fen ziehen, ist also sehr fehlerhaft, weil sie von dieser Güteeinen falschen Begriff haben und angeben. Wir werden ißtzeigen, daß der Schlußgrund, welcher aus der Gerechtigkeitgezogen wird, nicht minder gebrechlich sey.
Die Gerechtigkeit ist in Gotte nichts anders, als ein un-endlich erleuchteter und allmächtiger Willen , einem jedenMenschen zu seiner Zeit zu geben, was ihm gebühret. Sieist unendlich erleuchtet: denn sie sieht unendlich besser ein,als der Mensch, was das Verdienst tugendsamer Handlun-gen , oder das MiSverdienst lasterhafter Werke ausmachet.Sie ist allmächtig: denn nichts kann die Ausübung ihrerRechte aufhalten, oder verhindern. Sie übet ihre Rechtezu seiner Zeit aus ; das ist: die Belohnung oder die Stra,ft folget nicht unmittelbar auf die Handlung, damit das
T z Gute