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1 (1777) A - L
Entstehung
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282 Ewige Dauer der Strafen.

eine Sache, die man nicht in den Zweifel ziehen kann. Dieganze heydnische Götterlehre hat auf diefen Begriff gedeutet.Die Römer haben ihn von den Griechen, die Griechen vonden Aegyptiern und Weltweisen empfangen, welche sie Bar-barn nannten. Alle Bücher der heydnischen Schriftsteller,die von der Religion gesprochen haben, sind damit angefül-let. Diodor von Sicilien * belehret uns, daß Orpheus,Musäus, Homer, Plato aus der Lehre der ägyptischenWeltweifen geschöpfet haben , was sie davon sagten. Jeder»mann weiß, was Virgil, Ovid, und die lateinischen Dich»ter davon geschrieben haben.

Man wird einwenden: die Heyden haben all dieses selb,sten für eitel Fabelwerk gehalten. Ich gestehe es. Aber alle-zeit wird mir das Recht bleiben zu fragen, was der erste Ur,sprung dieser Fabeln gewesen sty: und man wird allezeit einenjeden, der vernünfteln will, znm Geständnisse zwingen, daßes eine ursprüngliche Erblehre, von den Belohnungen der Tu»gend und von den Strafen des Lasters nach dem Tode, habegeben müssen, welche Erblehre nachmals Mch diese Fabelnverändert und verunstaltet worden seyn mag. Man wirdallezeit gestehen müssen, daß alle Weise des Alterthums,weil sie den Lehrsaß von der Unsterblichkeit der Seele, undvon einem Orte der Freuden, dem Wohnsiße tugendsamerSeelen nach ihrem Tode, angenommen haben, auf gleicheWeise einen Ort der Strafen für die lasterhaften Seelen zu»geben mußten.

Plato ist einer aus denen, welche diese Folge zum besteneingesehen haben; und er hak sich am deutlichsten darüber er,kläret. Alle Todte, saget er, ** werden von ihrem Gei-ste dem höchsten Richter vorgeführet. Jene, die auf dem

Wege

Biblisch, i. B.

'»ImPhäd.