28o . Ewige Dauer der Strafen.
strafet, sondern glücklich und geehret sind; die sogar die de-mürhrge und mishandelte Tugend verspotten. Bey diesemAuvlicke saget uns die Vernunft wieder, was sie schon vordrey tausend Jahwn dem weisesten Könige gesaget hat: ^Ich habe die Gottlosigkeit auf dem Throne des Gerichtes,und die Unbilligkeit auf dem Throne der Gerechtigkeitsitzen gesehen, und ich habe;u mir selbst gesprochen:Sott wird den Gerechten und den Gottlosen richten; undalsdann wird ein jeder erhalten, was ihm gebühret.
4. Die Glückseligkeit der tugendsamen Seelen, welcheim Schooße Gottes ruhen, würde weder vollkommen, nochfür Gorr anständig scheinen, wenn sie nicht ewig daurete;denn wir begreifen nicht, wie es für Gott anständig wäre,Seelen zu vernichten, die von ihrer Natur unsterblich sind,und durch ihre "Tugend die Fortwahrung seiner Liebe verdie,nen. Allein wir begreifen eben so wenig, wie Gort jemalsSeelen vernichten sollte, die mit freyein Wille!» lasterhaft ge-wesen sind ; denn diese Seelen sind eben sowohl von Naturunsterblich, als die tugendhaften Seelen. Lasterhaft und zu-gleich unsterblich! was soll dann ihr Loos in der Ewigkeitseyn?
5. Wir begreifen nicht, wie eine Sünde von einem höchstgerechten Richter verziehen werden könne, wenn sie nicht be-reuet wird. Nun aber, die Reue scheint unmöglich im zu-künftigen Leben, weil die Heftigkeit der großen Strafen derSeele keine andere Empfindung, als des Haffes gegen jenenübrig läßt, der sie gerichtet Har; und da der Richter unend-lichgerecht ist, so kann er ein Laster nicht verzeihen, dasweder gebessert, noch zu bessern ist. Ueberdas , wenn dieHöchste Weisheit eine Verordnung gemacher hat, um das
Schick-
prediger. HI.