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Wenn ich übrigens diese Formen alterthümlich nenne, so meineich damit nicht, daß sich immer in diesen Fällen der alte Vocal er-halten habe, sondern ich sehe darin die Alterthümlichkeit, daß derFlexionsvocal noch nicht vollständig tonlos geworden ist, vielmehr nochdie Fähigkeit besitzt, unter dem Einflüße des Hochtons in volleremKlange zu erscheinen.
Das Ergebniss dieses Abschnittes meiner Untersuchung ist, daßdas Gedicht vom König Rother in der ersten Hälfte des XII. Jahr-hunderts, wahrscheinlich um 1130 verfasst ist. Dazu stimmt, um dießschließlich noch anzuführen, daß einzelne Anspielungen sich recht wohlauf die Zeit Lothars von Sachsen beziehen lassen.
Nachdem Asprian mit seinen Mannen Rother seiner unverbrüch-lichen Treue versichert hat, folgt 4909 ff.
Do gezeme beide nit und spot,
Virbütit der waldindinger got!
Als iz was witin u
Zö Rötheres gezitin;
Do ne plac sin nieman,
Iz ne moste ime an den lif gän.
4915 Von du wistin sie woleBeide heime und ze hove,
Swer deme andrin (Hs. andris) iht geheiz,
Daz er daz war liez (Hs. hiet),
Iz ne beneme im der totOder ehafte*) not.
Es ist klar, daß vor 4909 eine Lücke ist, in der etwa gestandenhaben muß: „sollte es nun bei uns anders sein, keine solche Treuegegen den König bei uns geben, dann“ —; darauf deutet it 4910 undsin 4913. Es scheint mir, als werde hier auf die politische Lage an-gespielt, und dieß passte sehr wohl auf die Zeit, als Lothar mitdem staufischen Gegenkönige zu ringen hatte. — Hierher gehört noch4647-4652.
An den lach die aide zucktUnd die werdecliche vrocht,
Die solde ein jegelich manWider sinen herren hän,
Sone vorde (d. h. vorhte R.) die gruntvesteNüwit der helle gcstc[n].
*) ehaft kommt weder dem Dichter noch dem Bearbeiter zu, beide würden echtbrauchen; wir haben hier also wohl eine Änderung eines oberdeutschen Schreibers.
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