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Wissen, Glaube und Ahndung
Entstehung
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290
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Ahndüng.

einen Gegenstand meiner persönlichen Bil-dung ginge ; er könnte sich wohl als höchstwichtig für mich ankündigen, ich würde ihnaber doch gelegentlich einem noch wichtigemnaclisetzeu, ohne dass ein solcher Antrieb mireine Nethwemdigkeit der Forderung, meinenEntschluss zu bestimmen , entgegenstellte.

Dagegen, sobald mir das Gewissen ir-gend einen aus dem Sittengesetz entsprunge-nen Antrieb verhält, so mag ich ihm im eih-tfe&, . zelncn Entschluss folgen, oder widerstehen :~~ so wird dieser doch immer mit der uothwen-digen Forderung begleitet seyn , meinen Ent-schluss zu bestimmen , welche wir im Sollenausspreclien , ohne mir irgend eine Wahl desmehr oder minder wichtigen zu gestatten. Das: . blosse Bewustseyn, was mir geboten ist, das soll'ich lliuu, enthält also eiii Bewnstseyn derNoihweudigkeit in sich, welche mir im Ge-wissen vorgehalten wird, mit der der sittli-che Antrieb fordert den Willen zu bestimmen.Mag also seine. Kraft in der Natur so kleinoder gross seyn, als sic will, er fordert dochunabhängig davon, dass der Wille sich ihmgemäss bestimme. Dieses Bewustseyn setztalso den Glauben voraus, dass die eigne Kraftmeines Willens von keiner Gewalt sinnlicher

Reize