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Wissen, Glaube und Ahndung
Entstehung
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286
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Ahndung.

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di sehen Freyheit, welche also eine blosseinnere Selbstthätigkeit als Gegenstand derinnern Erfahrung ist, folglich in der Naturwohl möglich ist, und nicht über die Naturhinaus Freyheit fordert. Die Willkühr, oderdas Vermögen der Wahl besteht also darin,dass der Wille ein eignes Gesetz der Sponta»neität in sich hat, nach welchem er Natur*gemäss handelt, zugleich aber auch in einemVermögen, nach welchem sich das vernünf-tige Wesen im Entschluss selbst Regeln gibt,nach denen es handelt. Dieses Vermögen,sich selbst die Tiegeln zu geben, nach denen,wir handeln, muss selbst erst absolut gedachtwerden, um zur wahren Idee eines freyenWillens zu gelangen. Nur derjenige Willeist frey, der nur sich selbst das Gesetz gibt,nach dem er handelt, ohne irgend von einerfremden Kraft dazu bestimmt zu werden, deralso nicht im Entschluss durch die im Ent-schluss gegen einander wirkenden Triebfederngenöthigt ist, der Forderung der stärkstenunter ihnen zu folgen, sondern der immernoch nur mit absoluter Selbstbestimmung der-jenigen folgt, welche er sich selbst zum Ge-setze macht.

Ein solches Vermögen überschreitet dieSchranken der Natur, und kann in der Na-

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