Ahndung.
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Dieses Vermögen der Wald heisst auch-das Vermögen der Entschliessungen, oderdie Willkühr. Das Vermögen der Wählestalso für uns dasjenige , wodurch der Willedas Gesetz erhält, nach dessen Vorstellunger handelt, aber die Freyheit des Willens be-steht noch nicht in dem blossen Vermögen■der W'ahl, oder der Willkühr, sondern in-dem Vermögen der fr eye n Wahl. EinemWesen kommt Spontaneität oder Selbstthä-tigkeit in der Natur zu, wenn es nach einemGesetze handelt, welches es ganz in sich hat,wenn es durch eine innere Kraft handelt.So können wir die Grundkräfte der Materie,nach welchen jede materielle Substanz jedeandere anzieht oder abstösst, eine Selbstthä-tigkeit derselben nennen; eben so kann daslebendige Vermögeny die. Vernunft zu erken-nen, oder der Verstand eine innere Selbstthä-tigkeit genannt werden, eben so denn auchdas praktische Vermögen der Willkühr, in-dem der Wille sich füi\, oder wider eine Ma-xime bestimmt, sich etwas zum Zwecke macht,
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oder nach Absicht handölt. Diese Willkühr-lichkeit oder Absichtlichkeit einer Handlung,welche der selbstthätigen Willkühr, als einer"innern Spontaneität zukommt, ist das cha-rakteristische der psychologischen oderjuri-'
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