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Wissen, Glaube und Ahndung
Entstehung
Seite
162
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Glauben.

das heisst, jede Nothwendigkeit in der An*forderung eines' Antriebes zur Willensbestim-mung, setzt die Freybeit meiner Willkiihrvoraus. Die Freylreit der Willkiihr bestehtdarin, das sie in ihrem Entschlüsse von irgendeinem sinnlichen Antriebe, so stark er auch seynjnatr, doch nur alEcirt, und nicht bestimmtwerden könne* Die Freyheit der Willkiihrbesteht in der durchgängigen absoluten Auto-nomie des Willens darin, dass er jedes Gesetz,welches für ihn gelten soll, durchaus nursich selbst gibt, dass er in der Natur niemalszur Handlung bestimmt werden kann , durchirgend einen äussern Antrieb, sondern nurdurch sich selbst. Ein solches Vermögenwird unmittelbar in dem vorausgesetzt, demich sage: du sollst. Denn in demjenigen,

.was er soll, z. B. sein Versprechen halten,wird angenommen, dass die Anforderung die-ser Vorstellung des gethanen Versprechensdurchaus entscheidend in seinem Entschlusszur Handlung seyn soll, welcher fremde An-trieb sich auch dagegen setze. Ich schreibealso demjenigen , zu dem ich so spreche , einVermögen der Willkiihr zu, jedem Antriebe,er mag so stark seyn, als er irgend will, zuwiderstehen, und sich für dasjenige zu ent-scheiden, was mit Nothweudigkeit geboten

ist.