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der andern Seite kann man eine Behauptung in derTheorie verworfen/ und in der Praxis doch ziemlichallgemein eingeriffen sehen. Ob Letzteres auch hierder Fall scy/ muß sich an der Art zeige«/ womitdie Mittel/ erziehend einzuwirken/ benützt/ d. h.namentlich/ auf welche Weise die Fächer der Reli-gion/ der Sprachen und Realien gelehrt werden.
2. Vom ReligionS-Unterrichte.
Hinsichtlich derZeit verlangt das Gesetz für diesenUnterricht drei wöchentliche Stunden. Wir setzen:eS verlange nur zwei. Gewiß giebt es eine beträcht-liche Anzahl von Lehrern/ welche mit Einhaltungdieser nicht zu großen Stundenzahl gewissenhaft Haus-halten ; gewiß hat sich seit den letzten Jahren/ wohlauch durch die gegenwärtigen Kämpft/ Manches ge-bessert — aber-?
Die „süddeutsche Schulzeitung für Gelehrren-ünd Realschulen" schreibt x. 24: „zugegeben wird*)/daß in den ersten Decennien unseres Jahrhundertsin der lat. Schule der Religions-Unterricht entwedergänzlich vernachlässigt/ oder doch auf'S unfrucht-barste und unerquicklichste getrieben wurde."— — Wer diesen Aufsatz ganz liest/ wird finden/daß sein Verfasser nicht eben partheiisch für michist. Ich könnte noch manche solcher Acußcrungen aus-—- .
*) A»m. Und zwar nicht von einem Einzelnen/ sonderneinem ganzen Lchrcrvcreinc/ wie aus dem Zusammen-hang dieser Stelle erhellt. —
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