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3. Das Vcrhältniß »cs Unterrichts in den klas-sischen Sprachen zu der allgemeinen Vestim- ,mung der lat. Schule, zu dem Rcligions-Unterrichte, und zu den Realien. ^
GauppH p.49.: „Den sittlichen Charakter d..
Schüler hat der Lehrer insbesondere durch den regel-mäßigen Unterricht in der Religion und Sittenlehre, ^jedoch auch dadurch zu bilden, daß er bei demExponircn der klassische» Schriftsteller und dem Vor-trage der Geschichte jede Gelegenheit ergreift, guceLebenöregeln und Erzählungen schöner Handlungen ^
von allen Menschenklassen auszuheben und zuerklären, das Temperament und die hervorstechenden >«Neigungen der Einzelnen erforscht und ihrem Willen ^die beste Richtung zu geben sucht." >»
Endlich schließen wir mit Hinweisung auf die WK. Verordnung vom 28. Febr. 1320., vermöge wel- !Meher „die Gymnasial-Vorfteher und Lehrer aufgefor- ASdcrt werden, der bestehenden Anordnung, daß die ,SprachuntcrrichtSstundcn zugleich zur Mitthei- Ä»!
lung von Nealkenntnissen zu benüyen sind, «gewissenhaft Genüge zu leisten." (ok.Gaupp u. z,.34) *) - ;j
dich;
') ES könnten alle diese Punkte noch weiter durch Bcru-
jung auf gesetzliche Verordnungen festgcstellt werden, >i>,
doch scheinen die angeführten deutlich und krcifrig - Vgenug. ljz
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