Fünfzehnter Fargard.
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7. Mit Wissen sündigt er durch seinen eigenen Verstand.
8. Er wird dadurch zum Sünder und ist Pesho - tanus.
9. Die zweite dieser Sünden, welche die Menschen begehen, ist:
10. Wenn Jemand einem Hunde, der für das Vieh oder das Dorfgehört, nicht zu benagende Knochen oder heisse Speisen giebt 1 ).
11. Wenn sie diese Knochen in die Zahne bringen oder in dieGurgel 2 ).
12. Wenn diese heissen Speisen den Mund oder die Zunge ver-brennen 3 ).
13. Wenn er (der Hund) sich dadurch verwundet.
14. Wenn er dadurch verwundet wird 4 ).
15. So wird er (der Mensch) dadurch zum Sünder und Pesho-tanus.
16. Die dritte dieser Sünden, welche die Menschen begehen, ist:
17. Wer eine trächtige Hündin schlägt, sie scheucht, sie inFurcht jagt, oder hinter her in die Hände schlägt 5 ).
18. Wenn dann diese Hündin in ein Loch, Brunnen, Falle, Flussoder lliessendes Wasser fällt 8 ).
19. Wenn sie sich dadurch verwundet.
20. Wenn sie verwundet wird.
21. So wird er (der Mensch) dadurch zum Sünder und Peshö-tanus.
22. Die vierte der Sünden, welche die Menschen begehen, ist:
23. Wenn Jemand eine Frau, welche mit Merkmalen, Kenn-zeichen und Blut behaftet ist, besehläft.
1) Ahmarsta, nach Roth’s mir sehr wahrscheinlicher Ansicht, verwandt
mit skr. mrid, mrad, mordeo ; ahmarsta würde allerdings auf skr. smardzurückführen, man müsste annehmen , dass die sanskritische Wurzel verstüm-melt sei. . ,
2) Garem 6, Schlund, cf. skr. gri und neup.^y».
3) (tama cf. oben zu Farg. XIII. 83.
4) Cf. zu Farg. VII. 101.
5) a p u t h ra (wörtlich kinderlos) ist trächtig, im Huzväresch wird daraus
aiDS und mit hinzugefügtem tauu, Leib, tStioiSN, wovon das neup. 1
abstammt. Die einzelnen Verba dieses §. werden in der H. U. alle durch bei-gefügte Glossen näher erklärt; vayeiti: wer hinter her läuft, khraogyeiti,wer hinter her schreit, pazdayeiti, wer die Hiinde aufhebt. Im erstenTheile des letzteren Wortes liegt entweder pagcha, nach, oderpadha, Fuss,cf. übrigens auch zu Farg. XIII. 23.
6) Cf. zu Farg. XIII. 102.
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