FÜNFZEHNTER FARGARD.
EINLEITUNG. ‘)
Aufzählung von fünf Sünden , durch welche der Mensch Peshö-tanus wird (§. I—28). An die letzte dieser Sünden anknüpfendwerden einige Vorschriften über die Behandlung und Erhaltungausserehelich geborener Kinder gegeben (§. 29 — 60). Hieran rei-hen sich nun wieder Vorschriften, die auf das Genaueste angeben,wem die Behandlung junger Hunde obliege (§. 60—124). Hierzunoch einige Schlussbemerkungen.
1. Wie viele sind diejenigen Begehungssünden, welche die mitKörper begabte Welt begeht.
2. Durch welche, wenn sie begangen und nicht gebeichtet odergesühnt werden,
3. man nachher ein Sünder-ist und Peshö-tanus 1 2 ).
4. Darauf entgegnete Abura-mazda : Fünf, o reiner Zarathustra.
5. Die erste dieser Sünden, welche die Menschen begehen ist:
6. Wenn Jemand einen reinen Mann bei einem Manne vonanderem Glauben und Ansichten verkleinert 3 ).
1) Cod. Lond. nr. 2:
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2) Cf. Farg. IV. 57. V. 13.
3) Varena, eigentlich Wahl, von vere, wählen, ist Glaube cf. neup.0 <Aj _3 jV und das persische garoisni; tkaesha ist = neup. und pärsi(kes). Beide Ausdrücke kommen häufig vor und zwar wird ersterer von Ne-riosengh mit prabodha, letzterer aber mit darfana wiedergegeben.