Nennter F a r g a r d.
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132. Zu seiner Wohnung soll er dann gehen, der Verunreinigte.
133. Im Orte der Unreinigkeit 1 ) soll er sich niederlassen inder Mitte der Wohnung, entfernt von den (ihrigen Mazdayatjnas.
134. Er darf nicht an Feuer, Wasser, Erde, Vieh, Bäume,nicht an den reinen Mann und nicht an die reine Frau kommen.
135. Bis dass drei Nächte verflossen sind.
136. Nach drei Nächten soll er nackt seinen Leib waschen, mitKuhurin und Wasser, dann ist er rein.
137. Er soll sich am Orte der Unreinigkeit niederlassen in derMitte der Wohnung, entfernt von den übrigen Mazdayacrms.
138. Er darf nicht zum Feuer oder Wasser kommen, nicht zurErde, Vieh oder Bäumen, nicht zum reinen Manne, nicht zur rei-nen Frau.
139. Bis dass sechs Nächte verflossen sind.
140. Nach sechs Nächten soll er seinen nackten Leib waschenmit Kuhurin und Wasser, dann ist er rein.
141. Er soll sich an den Ort der Unreinigkeit setzen in derMitte der Wohnung, entfernt von den übrigen Mazdaya^nas.
142. Er kann nicht zum Feuer, nicht zum Wasser, nicht zurErde, nicht zum Vieh, nicht zu den Bäumen, nicht zum reinenManneoder der reinen Frau kommen.
143. Bis dass ihm neun Nächte verflossen sind.
144. Nach neun Nächten soll er seinen nackten Leib waschenmit Kuhurin und Wasser, dann ist er rein.
145. Dann kann 2 ) er zum Feuer kommen und zum Wasser, .zur Erde, zum Vieh, zu den Bäumen, zum reinen Manne, zur rei-nen Frau.
146. Einen Athrava reinige man für einen frommen Segens-spruch.
147. Den Herrn einer Gegend reinige man für ein grossesmännliches Kameel.
1) Airime vergleicht Benfey (Einige Beitr. zur Erkl. des Zend p. 7) mitskr. irana, irina und gr. Iqü/xos, ihm schliesst sich auch R. Roth an. Ich glaubedas Wort mit iri, verunreinigen, zusainmenstellen zu müssen, wovon irita,raethwa und unten Farg. XIV. 18 airimaiti herkommt.
2) Khshayamna in diesem und den vorhergehenden Paragraphen istimpersonell gebraucht. Ebenso Farg. V. 79 khshayeiti. Es ist dies = neup.
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