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1 (1852) Der Vendidad
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V e n d i (1 a d.'

96. Gut ist es hier, o Zarathustra, wenn man gute Thatcn ge-than hat.

97. Das gute mazdaya^nische Gesetz schneidet alle Strafe voll-kommen ab 1 ).

98. Schöpfer! Wer ist ein Daeva, wer ein Daevaverehrer.

99. Wer ein Genosse der Daevas, wer ein Gelass der Daevas.

100. Wer eine Beischläferin der Daevas, wer selbst ein Daeva.

101. Wer ein ganzer Daeva, wer wird bereits vor dem Todeein Daeva, wer nach dem Tode ein geistiger Daeva.

102. Darauf entgegnete Ahura-mazda : Wer mit Männern ver-botenen Umgang pflegt oder denselben von ihnen erleidet, o heiligerZarathustra 2 ).

103. Ein solcher ist ein Daeva, ein solcher ist ein Daevavereh-rer, ein solcher ist ein Genosse der Daevas, ein solcher ist einöefässder Daevas..

104. Ein solcher ist ein Beischläfer der Daevas, ein solcher istvon selbst ein Daeva, ein solcher ist ein ganzer Daeva.

105. Ein solcher ist bereits vor dem Tode ein Daeva, er wirdnach dem Tode ein geistiger Daeva.

106. Wer als Mann einen Mann beschläft oder von einem ManneSaanien aufnimmt.

107. Schöpfer! Wie werden die Männer rein, o reiner Ahura-

1) Wegen der Stelle §. 8396 vergl. man das schon oben zu Farg. III.137 Bemerkte.

2) Das ist wol beides in arshadlia. vaepayo eingeschlossen. Die ganze

Vorstellung welche in §. 98101 enthalten ist und §. 103 105 wiederkehrt,ist eine den Parsen eigenthiimliche, und auch in den spätem Schriften häufigzu finden. Die Ansicht, dass ein Mensch der böse Handlungen begeht mit denDaevas und Drujas in eine unreine Gemeinschaft trete, kehrt häufig wieder,Cf. Farg. III. 23. IV. 3 not. und vor Allem Farg. XVIII. Dass man schon heiLebzeiten ein Daeva werden kann ist auch nicht aulfallend. Der Minokbired(p. 308 der pariser Hdschr.) theilt die Menschen in drei Classent Menschen,halbe Menschen nnd halbe Daevas. In die dritte Classe fallen die, welchezwar menschliche Geburt und menschliches Ansehen haben, in ihrem Thunund Lassen aber ,,einem zweibeinigen Daeva gleich sind (dew. i. dupäe.humänä). Von den einzelnen Wörtern ist vornehmlich khwazo unklar, das inder Huzv.-Uebers. blos umschrieben wird. Höchst wahrscheinlich ist das Wortmit skr. kuhja, neup. verwandt. Hinsichtlich der Sache bemerke ich

noch, dass auch im h^nokhired (p. 261 ff.) die Päderastie (kumnarj) alsdas grösste, Hurerei und Onanie aber als das zweite Verbrechen genanntwerden. .*