57. „Mache mir offenbar an beiden Orten einen Ratu für dasGesetz.“
58. „Dann möge ()raösha kommen und Vöhu-manö.“
59. „0 Mazda! Möge das mein Wunsch sein was eines jedenWunsch ist.“
60. „Es schütze uns vor unseren Feinden Ahura-mazda undQpenta-ärmaiti.“
61. „Ich treibe zurück die Daeva-Drukhs, ich treibe zurückwas von den Daevas ausgeht, ich treibe zurück was sie gethau undgeschaffen haben.“
62. Ich vertreibe die Drukhs, laufe hinweg o Drukhs! Ichvertreibe die Drukhs so dass sie gegen Norden stürzt, nicht soll sietödten die mit Körper begabten Welten des Reinen.
63. Nach Relieben mögen dann diese Mazdaya^nas auf diesenWegen gehen, Vieh, Zugthiere, Männer und Frauen, das Feuer desAhura-mazda Sohn, das Beretjma, das in Heiligkeit zusammenge-bunden ist.
64. Nach Belieben mögen dann die Mazdayatjnas in dieserWohnung Myazda zubereilen mit Fleisch und Wein, sie werden reinsein ohne Befleckung ganz wie vorher 1 ).
65. Schöpfer! Wer ein Kleid über einenTodten wirft, ein wol-lenes oder von Thierfellen, auch nur soviel als eines Mannes Fuss.
66. Was ist dafür die Strafe?
67. Darauf entgegnete Ahura-mazda : Man schlage vierhundertStreiche mit dem Pferdestachel, vierhundert mit dem Qraöshö-charana.
68. Schöpfer! Wer ein Kleid über einen Todten wirft, ein wol-lenes oder von Thierfellen, soviel als eine Fussbekleidung die vonzweien gehalten werden kann 2 ).
69. Was ist dafür die Strafe?
70. Darauf entgegnete Ahura-mazda: Man schlage sechshun-dert Schläge mit dem Pferdestachel, sechshundert mit dem Qraöshö-charana.
■1) Cf. Sad-der P. LXXXVIII: Praeceptum est, nt quando aliquis cmundo abierit, per iriduum in domo religiosi non edalur caro recens : quiamultum inde metuendum est, quod duos serös (seu mortuos') ibi fecerint.Wegen anäftaretem cf. zu Farg. IV. 35.
2) Wie die Worte in den Handschriften stehen, können sie das unmöglichbedeuten, was die H. U. sie sagen lässt. Vielleicht ist in vayo ein Fehler,karanem übersetzt die H. U. mit tssstt"! i. e. Beinkleid, cf. Farg. XIV.