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V e n d id ad.
Der nun folgende Abschnitt behandelt die Reinigung des verunrei-nigten Feuers (§. 229 — 270), nach unserem Geschmacke würdedieser Abschnitt logischer am Farg. VI sich anschliessen. Es würdendann auch die Schlussbemerkungen unseres Capitels (§. 271—310),die Vorschriften über das Verhalten derer die an einsamen Orten aufeinen Todten stossen richtiger sich an §. 228 anschliessen.
1. Dann, wenn unter dem Schutze eines Baumes oder der Be-deckung eines Gesträuches 1 ),
2. ein Hund oder ein Mann sterben sollte.
3. Wie sollen diese Mazdaya(;nas sich verhalten?
4. Darauf entgegnete Ahura-mazda: Sie sollen einDakhma aus-suchen und sollen es zubereiten.
5. Wenn sie einsehen dass der Leichnam tragbarer ist.
6. So sollen sie ihn (zu der Wohnung) hinbringen und sollendie Wohnung dort lassen.
7. Sie sollen die Wohnung beräuchern mit Urvätjna, Vohu-gaöna, Vohu-kereti, Iladhä-naepata und allen wohlriechenden Gat-tungen von Bäumen.
8. Wenn sie einsehen, dass die Wohnung tragbarer ist.
9. So sollen sie die Wohnung hinbringen und sollen den Tod-ten dort lassen 2 ).
10. Sie sollen die Wohnung beräuchenr mit Urvä^na, Vöhu-gaöna, Vohu-kereti, Iladhä-naepata und allen wohlriechenden Gat-tungen von Bäumen.
11. Schöpfer! Wenn in dieser mazdayatjuischen Wohnung einHund oder ein Mensch stirbt.
12. Und es regnet oder schneit oder bläst ein starker Wind oderFinsterniss hat sich verbreitet und hindert an diesem Tage Arbeitund Kraft 3 ).
1) Daorn oder wie vielleicht besser zu schreiben ist däuru, ist dasneup. j 1 ^ . Wegen nima t a vergl. man oben zu Farg. II1. 121.
2) Offenbar müssen die Parsen, als derVendidad geschrieben wurde, nochin Zelten gewohnt haben, sonst wäre eine solche Versetzung der Wohnungundenkbar.
3) Dieser ganze Paragraph ist nach der Tradition übersetzt, der Schlussist mir aber dunkel und besonders dürfte zu bezweifeln sein, dass ayann amTage bedeute, varetafsho und vareta-vire sind zwei Composita deren erstes