SECHSTER FARGARD.
EINLEITUNG 1 ).
Fortsetzung des im vorigen Capitel behandelten Themas überdie Verunreinigung durch Todte. Behandlung des Landes, auf wel-chem Leichname gefunden wurden (§. 1 —15). Feststellung derStrafe für die, welche ein Stück Landes wissentlich durch das Hin-werfen todler Körper verunreinigt haben (§. 16 — 51). Verhalteneines Mazdaya?nas wenn er einen todten Körper im Wasser schwim-mend antrifft (§. 52—63). Ueber die Reinigung des Wassers dasdurch Unreinigkeiten besudelt wurde (§.64—82), des unreinenHao-mas (§. 83—90). Vorschriften über die gesetzmässige Behandlungdes todten Körpers (§. 91—fin.).
1. Wie lange Zeit ist diese Erde unbebaut zu lassen, auf wel-cher Hunde und Menschen sterben?
2. JDarauf entgegnete Ahura-mazda: Ein Jahr lang, o reinerZarathustra, soll diese Erde nicht bebaut werden, auf welcher Hundeund Menschen sterben.
3. Nicht sollen nachher dieseMazdayacjnas diese Erde bebauen,nicht sollen sie Wasser auf sie giessen, wenn auf ihr Hunde oderMenschen sterben, innerhalb eines Jahres.
1) Cod. Lond. Nr. 2:
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