Fünfter Fargnrd.
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14. So würde bald meine ganze mit Körper begabte Welt wenigmit Reinheit sieh befreunden, Khraöjdat-urva und pesho-tanus sein 1 ).
15. Wegen der Menge dieser todten Leichname, die auf dieserErde gestorben sind.
16. Schöpfer! Ein Mann giesst Wasser über ein Getreidefeld.
17. Das Wasser fliesst über dieses Feld zum zweiten-, zumdritten Male.
18. Nach dem vierten Male bringt einen Leichnam auf das Feldder Hund, der Panther und der Wolf.
19. Was ist dafür die Strafe?
20. Darauf entgegnete Ahura-mazda: Kein Leichnam, denHunde, Vögel, Wölfe, Winde oder Fliegen gebracht haben, verun-reinigt einen Menschen.
21. Würden diese Leichname, welche Hunde, Vögel, Wölfe,Winde oder Fliegen hergebracht haben, dieMenschen verunreinigen.
22. So würde in Kurzem meine ganze mit Körper begabteWeltwenig die Reinheit lieben, Khraöj'dat-urva und Peshö-tanus sein.
23. Wegen der Menge dieser Leichname, die auf dieser Erdegestorben sind.
24. Schöpfer! Schlägt das Wasser einen Menschen 2 )?
25. Darauf entgegnete Ahura-mazda: Das Wasser schlägt denMenschen nicht.
26. A^tö-vidhötus bindet ihn, die Vögel führen den Gebunde-nen fort 3 ).
27. Das Wasser führt ihn hinauf, das Wasser führt ihn hin-unter, das Wasser bespült ihn.
28. Die Vögel fressen ihn nachher auf.
1) Ich habe die Ausdrücke des Textes beibehalten, da sie sonst lange Er-klärungen fordern würden. Khraöjdat-urva, ,,Herzenshärtigkeit“, ist derschwere Grad von Sünde über pesho-tanus, cf. Farg. IV. 69. jit kommt von ji,wünschen, lieben, die Wurzel als Substantiv gebraucht.
?) Das heisst so viel als: Tödtet es ihn.
3) Apto-vidhötu, d. h. der Zertrümmerer der Knochen (cf. BurnoufYajnap. 465. not.) ist der Apta. vahät oder aptahvät der späteren parsischen Mytho-logie. Er erscheint bei dem Gericht über die Seele an der Brücke Chinval, umdie Ansprüche des Agra-mainyus gegen (Irosli und Bahrain aufrecht zu erhalten.Im Aferün der sieben Ainschaspands (Cod. Havn. XII. p. 304 relo) wird er der(Ipandarmat ((Ipenta-ärmaiti) der Beschützerin der Erde nebst Avanu (demWasser) und Din (dem Gesetze) entgegcngestellt.