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Vendidad.
gebracht haben, nebst Vorschriften über das Verhalten der Wöch-nerinnen nach der Geburt (§. 136—160). üeber den Gebrauch derKleider, welche unrein geworden sind (§. 161—178).
1. Ein Mann stirbt in den Schlünden der Thäler.
2. Herbei fliegen die Vögel, auf von den Höhen der Berge, hinzu den Schlünden der Thäler.
3. Hin zu diesem Körper des gestorbenen Menschen und ver-zehren ihn.
4. Dann fliegen die Vögel wieder auf, von den Schlünden derThäler, hin zu den Höhen der Berge.
5. Hin zu einem Baume fliegen sie, einem harten oder einemweichen.
7. An ihn speien sie, ihn bekothen sie, auf ihn werfen sie (dieTheile des Leichnames). —
8. Ein Mann geht nun aus von den Schlünden der Thäler, hinzu den Höhen der Berge.
9. Er geht hin zu dem Baume wo dieser Vogel ist, er wünschtBrennholz für das Feuer.
10. Er schlägt diesen Baum um, er zerschneidet ihn, er spaltetihn, er lässt ihn anzünden vom Feuer dem Sohne Ahura-mazdas.
11. Was ist dafür die Strafe?
12. Darauf entgegnete Ahura-mazda: Kein Leichnam, der vonHunden, Vögeln, Wölfen, Winden oder Fliegen fortgetragen wird,verunreinigt einen Menschen 1 ).
13. Würden diese Leichname, weiche von Hunden, Vögeln,Wölfen, Winden oder Fliegen fortgetragen werden, die Menschenverunreinigen.
1) Anqijetil übersetzt diesen Paragraphen : ( II faut mettre le cadavre damun Heu tel ) que ni le einen , Voiseau etc. ne puissent rien empörter de ce ( ca-davre ). Ohne Zweifel ist diese Uebersetzung gegen die Grammatik, allein un-sere Uehersetzung scheint mit Farg, VI. 100 ff. in directem Widerspruch zustehen, wo allerdings das gelehrt wird, was Anquetil unserem Text sagen lässt.Der Widerspruch ist jedoch nur scheinbar. Allerdings sollen die Leichnameso gelegt werden, dass weder Hunde noch Vögel etwas davon wegnehmen kön-nen. Aber davon ist nicht die Rede, was man thun solle, sondern ob es eineVerunreinigung für einen Anderen sei, wenn solche Thiere ohne sein Wissenund Wollen einen Theil eines Leichnams fortgetragen und einen Gegenstanddamit beschmutzt haben, mit welchem er in Berührung kommt.