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1 (1852) Der Vendidad
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Ve n d i d a il.

127. Bis dass sie alle diese Worte gesprochen haben, welchedie früheren Herbeds gesprochen haben.

128. Welche sie mit kochenden Wassern gemacht haben für dieMenschen, o Zarathustra 1 ).

129. Nicht möge man wegen Fleisches oder wegen Weide un-gesetzlich reden.

130. Was den Verheiratheten betrifft, so nenne ich ihn vorjenem, o heiliger Zarathustra.

131. Welcher nicht verheirathet ist.

132. Den, welcher einen Hausstand hat, vor dem der keinenhat, den Familienvater vor dem Kinderlosen.

133. Den Reichen vor dem Armen.

134. Denn der sucht unter den anderen Männern den Vöhu-manö am meisten zu ergreifen, wer das Wachslhum des Viehes be-fördert, vor dem, welcher dies nicht thut.

135. Wenn er dann gestorben ist.

136. So ist er vom Wertlie eines A^perena, von dem Werlheeines Kleinviehes, vom Werthe eines Zugthieres, vom Werthe einesMannes 2 ).

1) Was von §. 115 rbis zum Schlüsse des vierten Fargard folgt, ist ohneFrage die schwierigste Stelle des ganzen Vendidad und ich will gerne die Lö-sung dieser Räthsel einem Glücklichem überlassen, da es mir ganz unmöglichwar, hier überall zu einer bestimmten Ueberzeugung zu kommen. Vielfach istdoch aber gewiss auch die Dunkelheit wirklich Schuld des Textes, wenigerunsere mangelhafte Kenntniss. Es ist nämlich die ganze Stelle bis zum Schlüssedes Capitels aus kleinen Fragmenten zusammengewürfelt, die nicht zusammen-gehören und aus ihrem ursprünglichen Zusammenhänge gerissen sind. Daserste dieser Fragmente endigt §. 128 und hier glaube ich wenigstens den allge-meinen Sinn richtig getroffen zu haben. Es verbreitet sich dieses Fragment,wie mehrere andere eingeschohene Stelleu, über das Verdienst, das Avesta alsSühne für seine Sünde lesen zu lassen. Man kann seine Sünde auch durchGeld und Geldeswerlh oder durch Verheirathung einer Anverwandten sühnen(XIV. 25 ff. G4ff.), aber auch durch lesen, resp. lesen lassen des Avesta.Dasselbe in der Nacht zu lesen, wird gleichfalls im Vendidad vorgeschrieben(cf. Farg. XVIII init.). Besonders aber beweisen §§. 128. 29 den späten Ur-sprung der vorliegenden Stücke, vornehmlich ist §. 128 ohne die Legende ausder Sasanidenzeit: dass sich Aderbäl Mahrcsfaud habe heisses Blei auf denKörper giessen lassen (cf. oben p. 41. 42), ganz unverständlich. Auf die ge-nannte Legende verweist denn auch die Huzväresch-Ueberselzung ausdrücklich.

2) Was dieser Paragraph bedeuten soll, ist schwierig zu sagen. Nach derHuzvärcschglosse sollen diese Dinge gegeben werden.