Vierter Fargard.
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106. Schöpfer! Wer einem Menschen eine lebensgefährlicheWunde beibringt.
107. W.is ist dafür die Strafe?
108. Darauf entgegnete Ahura-mazda: Man schlage neunzigSchläge mit dem Pferdestachel, neunzig mit dem Qraösho-cha-rana.
109. Wenn er zum zweiten Male diese That begeht ohne diefrühere gesühnt zu haben.
110. Was ist dafür die Strafe?
111. Darauf entgegnete Ahura-mazda: Man schlage seinemsündigen Körper zweihundert Schläge mit dem Pferdestachel, zwei-hundert mit dem (jiraösho-charana.
112. Schöpfer! Wenn er es nicht sühnt, wer einem Manneeine lebensgefährliche Wunde beigebracht hat.
113. Was ist dafür die Strafe?
114. Darauf entgegnete Ahura-mazda: Man schlage seinemsündigen Körper zweihundert Schläge mit dem Pferdestachel, zwei-hundert mit dem Qraöshö-charana.
115. Nachher werden ihre Thaten ausgeglichen.
116. Auf dem Wege der Reinheit.
117. Nach dem Gebote der Reinheit.
118. Wenn dannMänner inUebereinstimmung mit dem Gesetzehieher kommen, Bruder oder Freund.
119. Begierig mit Geld (zu sühnen) oder mit Frauen oder durchden Verstand.
120. Wenn sie durch Geld (zu sühnen) wünschen, so mögensie Geld hieher zusammenbriugen.
121. Wenn sie durch Frauen (zu sühnen) wünschen, so mögeman die Frau herbeiführen.
122. Wenn sie durch Verstand (zu sühnen) wünschen, so mögeman das Manthra-cpenta recitiren.
123. Innerhalb des Tages den ersten und zweiten (Theil), in-nerhalb der Nacht den ersten und zweiten (Theil).
124. Für das Wachsthum des Verstandes, der sich von derReinheit entfernt.
125. Durch Reinheit und Gehet für das Wachslhum des Ver-standes, damit er immer bleibe.
126. Bis zur Mitte des Tages und in der Nacht, ohne zu schla-fen weder am Tage noch in der Nacht.