Vierter Fargard.
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Ort gewesen sein das Geld zu erwähnen, wenn die alten Perser, zurZeit als der Vendidad geschrieben wurde, es gekannt hätten. Wirbleiben also dabei: die Umwandlung der Körperstrafe in eine Geld-strafe ist eine spätere im Vendidad noch nicht vorgesehene.
1. Wer einem bittenden Manne die Bitte nicht gewährt.
2. Der ist ein Dieb der Bitte, indem er mit Gewalt die Bittehinwegnimmt.
3. Von diesen macht er am Tage und in der Nacht zu seinemEigenthum dort in der Wohnung 1 ).
1) §. 1—3 sind äusserst schwierig und alle meine Versuche, in den Sinnderselben einzudringen, haben wenig Erfolg gehabt. Durch die gütige Ver-mittlung des Herrn Murray-Mitchell in Bombay erhielt ich eine von Mr. Hor-mazdji Pestanji angefertigte englische Uebersetzung dieser Paragraphen, welchesich an die neueren Guzaretiübersetzungen auschliessen. Leider ist mir auchhierdurch dieser Gegenstand nicht vollkommen klar geworden, es hat mich aberdie genannte Uebersetzung in der Ueberzeugung bestärkt, dass man jetzt, wiesonst die Huzväresch-Uehersetzer, annimmt, dass vom Schuldwesen die Redesei. Das würde vortrefflich passen, da das Schuldenmachen bei den alten Per-sern für schimpflich galt, cii<j%iGtov df avxolGt sagt Herodot I. 183, xo xptv-äeaOai vtvöfuGTca, deoxega de xo oipeCXeiv XQ^og , noXXäv pi'tv x.ai clXXmveivsxa, i.idXiaxa (Si aruyzatrjV 1 /aGl elvcu xov oipeCXovxa xal xt ipivdog Xtytiv.Noch besser mit unserem Texte würde Plutarch stimmen : Kat toi Ilegaai yexo xpEvätaOcu Sevxeqov Tjyovvxai xtav au.agTr\pdxmv tiqwtov Sk xo oqetXEivetc. Man könnte auch übersetzen: „Wer einem leibenden Manne die Schuldnicht abträgt der ist ein Dieb des Geliehenen, indem er mit Gewalt das Ge-liehene wegnimmt.“ Allein diese Uebersetzung hat grosse Schwierigkeiten.Nemo, als das Genommene, könnte man mit dem deutschen niman znsammen-stellen. Allein dass nemaghat der Schuldner heisse, wüsste ich gar nicht zuerklären. Eine andere Erklärung schlägt mir Herr Prof. Roth vor: „Wer einemManne, der ihm Ehre beweist, nicht wieder. Ehre erzeigt, ist ein Dieb an Ehre,weil er die Ehrenbezeugung raubt.“ Dies könnte man vielleicht zu dem Ver-brechen der Undankbarkeit rechnen, welche bei den Persern gleichfalls strengverpönt war (Xenopli. Cyrop. L. I). Die oben genannte englische Uebersetzunglautet: 1. JKhich man to-perform-neyaesch not worship sublime may-take-away. Glosse: So is Ihe man who ought io perform neyaesh and does notdo it. — 2. Thief of Neyaesch he is become guilty thief debl laking away.Hierzu die merkwürdige Glosse: Thal man is a stealer of Neyaesch and isheld guilty. Again, it is declared in the Auasta, that ifa man ine.urs a debtwith a vieiv not to pay it back and afterwards says ,,the man that gave me(the money) does not remember it“ he is a first-rale thief, he is as guilty osif he aetualhy stole the property of another. From such a transgression