Druckschrift 
3 (1896) 1879 - 1890
Entstehung
Seite
165
Einzelbild herunterladen
 

gegen teile ich die Auffassung nicht, daß die Führung und die Zwecke derPartei von Ew. Hochgeboren abhängig und Sie Ihrerseits in der Lage sind,authentische Zusicherungen über die Mittel zu geben, mit welchen die Parteiihre Bestrebungen zu verwirklichen beabsichtigt. Aber auch wenn ich glaubte, daßdie Leitung der Partei in Ew. Hochgeboren Händen läge, so würde ich michdoch nicht für berufen halten, in eine amtliche Beantwortung Ihrer Eingabeeinzutreten.

Ich beschränke mich deshalb auf die private Mitteilung, daß ich Ew.Hochgeboren Schreiben, wie jede an den Bnndesrat gerichtete Eingabe, ohnederselben eine Beziehung zu der braunschweigischen Frage beizulegen, zurKenntnis des Bnndesrats bringen werde.

Genehmigen Ew. Hochgeboren den Ausdruck meiner besonderen Hoch-achtung. von Bismarck.

X. Abschnitt.

zwerto Jessmrr dor VI. Kogislntnr-Feriode dos Horrhstngs.

(19. November 188526. Juni 1886.)

In der zweiten Session der VI. Legislatur-Periode war der Abgeordnete vonHelldorsf bei den Verhandlungen über Gestaltung der sozialpolitischen Gesetzelebhaft beteiligt; ebenso hat derselbe, obgleich nicht Mitglied des preußischenLandtags, für das Zustandekommen der kircheupolitischen Gesetze in demselbengewirkt, was durch viele Beziehungen zu Freunden möglich wurde.

Helldorff's Auffassung der politischen Fragen erhellt aus einem von demselbenim Mai 1886 geschriebenen Artikel desWahlvereins der deutschen Konservativen".Dieser Artikel verdient um deswillen erhöhte Beachtung, weil die darin erörtertenpolitischen Fragen von dem Verfasser vielfach mit Bismarck durchgesprochen wordenwaren.

13. Januar 1886. Der Abgeordnete von Helldorff morgens beim Kanzler.Das Gespräch wurde durch Fürst Dolgorouky's Besuch unterbrochen.

Am 6. Februar 1886 richtete der Reichstagsabgeordnete Graf Herbert Bis-marck an das Mitglied des Vereins der Gastwirte, Herrn Stapelfeld-Ratzeburg,ein Schreiben, worin er das Monopol als die erträglichste Form bezeichnte, umden Branntwein zur Besteuerung heranzuziehen. Im Falle der Ablehnung desBranntweinmonopols werde die preußische Regierung nicht darauf verzichten können,die für sie nötigen Geldmittel durch eine andre, im preußischen Landtage zubeantragende Form der Besteuerung der Genußmittel, und namentlich der Ge-tränke, zu beschaffen. Der Weg, welcher dann voraussichtlich betreten werdendürfte, sei der der Erhöhung der Gewerbesteuer für den Ausschank geistiger Ge-tränke bis zur Höhe des Bedarfs. Diese Höhe würde eine so bedeutende sein