164 Die erste Session der VI. Vegislatnr-Periode des Reichstags
Anhänger des Herzogs vom Cumberland im hannoverschen Lande bis in dieGegenwart sei von der Art, daß selbst ein persönlicher Verzicht des Herzogsvon Cumberland auf die von ihm erhobenen Ansprüche an Hannover derköniglichen Regierung keine Bürgschaft für das Anfhören der ans LosreißungHannovers von Preußen gerichteten Bestrebungen der Welfenpartei gewährenwürde, ferner: Der bei diesen Bestrebungen gemachte Vorbehalt, daß die Ab-trennung des Königreichs Hannover von Preußen auf gesetzlichem Wege herbei-geführt werden solle, sei bedeutungslos, da der gesetzliche Weg durch die ge-gebenen Verhältnisse naturgemäß ausgeschlossen und nur der gewaltsame möglichsei, ferner: Der Herzog von Cumberland würde sich auch als Herzog vonBraunschweig den Einflüssen der Partei, au deren Spitze Se. königliche Hoheitbisher steht, und deren vornehmste Leiter als seine Mandatare für seine Inter-essen thätig seien, nicht entziehen können, ferner: In Braunschweig würde sichunter der staatlichen Autorität eines der Teilhaber an der souverainen Bundes-gewalt ein Stützpunkt für verfassungswidrige Bestrebungen bilden, ferner: DerHerzog von Cumberland würde in seiner benachbarten Residenz nicht im ständesein, Verbindungen und Zumutungen abzuwehren, welche den inneren Friedendes Reichs in Frage stellen, endlich: Unter diesen Umständen würde die Re-gierung des Herzogs von Cumberland in Braunschweig politisch unzulässigsein, weil die innere Sicherheit des Reichs dadurch gefährdet würde. Allediese Anschuldigungen entbehren jedes thatsächlichen Grundes. Die Weisen-partei, worin die große Mehrheit des hannoverschen Volkes aller Stände ihrepolitische Organisation für die parlamentarischen Wahlen findet, hat keine ver-fassungswidrigen Bestrebungen. Sie gefährdet nicht die Sicherheit des Reichs.Sie ist gar nicht in der Lage, den inneren Frieden in Frage stellen zu können.Die Weifenpartei übt keinen Einfluß aus den Herzog von Cumberland. DerHerzog steht nicht an der Spitze einer Partei. Die Welfenpartei hält sich ausdas sorgfältigste im gesetzlichen Wege. Sie hat keine Vorbehalte gemacht undbedarf deren nicht. Der gewaltsame Weg ist für sie ausgeschlossen, er ist natur-gemäß, nach den gegebenen Verhältnissen, nach ihren Prinzipien, in ihrem Interesseund nach dem wohlbekannten Charakter des hannoverschen Volkes unmöglich.
Mit dieser Erklärung habe ich nur der Annahme begegnen wollen, alsob durch ein Schweigen unserseits die Behauptungen rechtswidriger Bestrebungenirgendwie und auch nur in einem kleinsten Punkte zugestanden würden.
Für jetzt: Brunnen in der Schweiz, den 2. Juni 1885.
Graf B. Bernstorff-Gartow,Reichstagsabgeordneter.
Darauf erging ä. ä. Kissingen, 6. Juni 1885, folgendes Antwortschreiben desReichskanzlers:
Ew. Hochgeboren Schreiben an den Bundesrat vom 2. d. M. habeich zu erhalten die Ehre gehabt, und zweifle nicht an der Aufrichtigkeit Ihrereigenen Überzeugung bezüglich der zukünftigen Haltung der Welfenpartei. Da-