120 Die vierte Session der V. Legislatur-Periode des Reichstags
leidet. Nur möchte ich Sie bitten, dem Mißverständnis nicht Raum zu geben,als ob der Kundgebung des amerikanischen Repräsentantenhauses etwas andreszu Grunde gelegen hätte, als der Wunsch, das Wohlwollen Amerikas fürDeutschland zum Ausdruck zu bringen. Die Person, die Stellung und Be-deutung des verstorbenen vr. Laster in Deutschland, sowie die Thatsache,daß eine Anerkennung seiner Leistungen gleichzeitig die Verurteilung der Politikder kaiserlichen Regierung enthält, ist wohl nur den deutschen Urhebern desamerikanischen Antrages bekannt gewesen. von Bismarck').
Der Reichstagspräsident besitzt eine Dienstwohnung in der zweiten Etage desBlücher'schen Palais am Pariser Platze. Gleich zu Beginn der Session kam inaller Frühe, als Herr von Levetzow noch im Bette lag, ein Kanzleidieuer zu ihm mitder Anfrage, ob der Reichstagspräsident den Kanzler um 9 Uhr früh empfangenwolle. Levetzow wollte dem Kanzler den Weg ersparen und erbot sich, denselbenin seinem Palais aufzusuchen; der Fürst ließ es sich aber nicht nicht nehmen,sein Vorhaben auszusühreu. Es war das einzige Mal, daß derselbe die Dienst-wohnung des Präsidenten des Reichstags betrat.
Den Behörden waren um dieselbe Zeit Drohbriefe zugegangen, welche einAttentat im Reichstag befürchten ließen, weshalb Fürst Bismarck in weiser Vor-sicht an den Präsidenten des Reichstags das Verlangen stellte, auf die Jourua-listentribüne Geheimpolizisten schicken zu dürfen. Er wollte jedenfalls verhüten,daß ein zu jedem Verbrechen geneigter Sozialist sich dort einschleiche und auf dieunmittelbar darunter sitzenden Mitglieder des Bundesrats eine Bombe hiuab-werfe. Levetzow berief sich ans die Geschäftsordnung des Reichstags^), welcheihm, dem Präsidenten, die Polizei im Sitzungssaale einräume; wenn der Fürstihm Polizeibeamte designiere, so wolle er denselben gerne den Eintritt ans dieJournalistentribüne gestatten, er allein aber habe darüber zu befinden.
Bismarck wollte die Berufung ans die Geschäftsordnung nicht gelten lassen,woraus Levetzow bemerkte, daß dieselbe in der Verfassung des Reichs vorgesehensei und daß er sich darüber nicht hinwegsetzen könne").
9 Zu vergl. über die Haltung Bismarcks zur Frage; die „Post" 1884, Nr. 52, 53, 54,56, 59, 60, 61, 72, 74, 75, 76, 77 und 80, die „Vossische Zeitung" 1884, Nr. 102 Beil.(Gerüchte über Friktionen zwischen dem Fürsten Bismarck und Herrn von Goßler), Nr. 126, Beil.,131 und 141, und den Artikel „Die Kleinlichkeit des Reichskanzlers" in den „Grenzboten"43. Jahrgang, >884, II. Quartal, S. 1- 5. (Widerlegung des in mehreren Beispielen erläutertenVorwurfs. Rechtfertigung der Gesamthaltung des Kanzlers.)
2) H 13 der Geschäftsordnung lautet: „Dem Präsidenten liegt die Leitung der Verhand-lungen, die Handhabung der Ordnung und die Vertretung des Reichstages nach außen ob ...
ch Der Wunsch des Polizeidirektors Krüger, in allen Räumen resp. auf allen Tribünen desReichstags Geheimpolizisten schicken zu dürfen, involvierte nach derAnsichtdes Reichstagspräsidenteneine Unbeachtnng der ihm im Reichstagsgebäude znstehenden Polizeigewalt. Es wurde deshalbdas Arrangement getroffen, daß die in sehr geringer Zahl auf die Tribünen verteilten Geheim-polizisten Karten erhielten, welche sie zum Betreten der speziell namhaft gemachten Tribünenlegitimierten.