Druckschrift 
3 (1896) 1879 - 1890
Entstehung
Seite
119
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1884

NS

machen, daß in demselben nichts weniger als die an den Deutschen Kaiser ge-stellte Zumutung liegt, sich das Votum einer auswärtigen Körperschaft anzueignen,und dasselbe, mit seinem Visum versehen, dem Parlamente mitzuteilen. Dennman darf nicht vergessen, daß der Reichskanzler nur die Allerhöchsten Befehleauszuführen hat, und daß er nicht im Dienste der internationalen Demokratie,sondern in dem des Deutschen Kaisers steht. Gerade so gut wie das amerikanischeRepräsentantenhaus die Verherrlichung des verstorbenen Führers der Sezessionistendurch den Deutschen Kaiser herbeizuführen suchte, könnte irgend eine fortschrittlicheKörperschaft des Auslandes dem Herrn Richter und eine sozialistische dessenKollegen Herrn Bebel ein Vertrauensvotum widmen wollen. Schließlich müssenwir bemerken, daß es uns überhaupt nicht klar ist, wie sich die regierungsfeind-lichen Blätter den Vorgang, dessen Unterbleiben sie so heftig bewegt st, eigentlichgedacht haben. Sollte der Reichskanzler die Mitteilung stillschweigend weiter-geben? In diesem Falle wäre jedermann berechtigt gewesen, daraus den Schlußzu ziehen, daß Se. Majestät der Kaiser und der Reichskanzler sich das Urteildes amerikanischen Repräsentantenhauses über vr. Laster angeeignet und sichsomit ganz einfach in den Dienst der Sezession und deren verstorbenen Führersbegeben hätten. Oder sollte der Reichskanzler etwa sagen, er teile zwar nichtdie Ansicht des amerikanischen Repräsentantenhauses über die Wirksamkeit desvr. Laster, aber er habe sich dennoch veranlaßt gefühlt, die kaiserliche Genehmigungdafür zu erbitten?

Am 11. März 1884 schrieb Bismarck aus Friedrichsruh an die Absendereiner Adresse aus der Stadt Marggrabowa in betreff der Laster-Resolution:

Euer Wohlgeboren und Ihrer Mitunterzeichner Schreiben vom 27. v. M.habe ich mit verbindlichstem Danke erhalten. Ich bin mit Ihnen vollkommeneinverstanden darüber, daß die praktische Ausbildung unsrer gesetzlichen undwirtschaftlichen Einrichtungen durch die oppositionellen Theoretiker Schaden er-st DieKölnische Zeitung" machte dazu die ruhige Bemerkung, daß der Reichskanzlersich möglicherweise aus formellen Gründen außer stände gesehen habe, eine derartige Resolutioneiner fremden gesetzgebenden Körperschaft zur Kenntnis des Reichstags zu bringen. undfügte hinzu, vielleicht wäre es besser gewesen, wenn das amerikanische Repräsentantenhaus sich,wie in früheren Fällen, durch Vermittelung seines Vorsitzenden direkt an den Reichstagspräfidentengewendet hätte, und man sähe nicht recht ein, weshalb es diesmal von einem so einfachenVerfahren abgegangeu märe. Die andern liberalen Zeitungen aber erhoben lautes Geschreiund machten auch bei dieser Gelegenheit wieder gemeinschaftliche Sache mit den ausländischendeutschfeindlichen Blättern, um die Regierung mit Vorwürfen, ja sogar mit Verwarnungenund Drohungen zu überhäufen. Namens deröffentlichen Meinung", für deren einzig be-rufenen Vertreter die regierungsfeindliche Presse sich mit kühler Dreistigkeit ansgab, protestiertesie gegendie unerhörte Beleidigung", die angeblich den Amerikanern zngefügt sei, und er-munterte somit geradezu zu auswärtigen Kundgebungen gegen die einheimische Regierung.Überall iu der liberalen Presse gelangte das Bedauern zum Ausdruck, daß nicht sofort allesMögliche zur Glorifizierung eines liberalen Abgeordneten geschehen sei; nirgends spürte manauch nur einen Hauch der Entrüstung darüber, daß eine auswärtige Körperschaft sich in dieinneren Angelegenheiten des Reichs eiuzumischen versuch t hatte.