118 Die vierte Session der V. Legislatur-Periode des Reichstags
Jede Anerkennung, welche die persönlichen Eigenschaften eines Deutschenim Anslande finden, kann für unser Nationalgefühl mir erfreulich sein, ins-besondere, wenn sie von einer so hervorragenden Körperschaft ansgeht wie dasamerikanische Repräsentantenhaus. Ich würde deshalb die Mitteilung desHerrn Sargent dankbar entgegengenommen und Se. Majestät den Kaiser umErmächtigung zur Vorlage derselben an den Reichstag gebeten haben, wennnicht die Resolution vom 9. v. Mts. zugleich ein Urteil über die Richtungund die Wirkungen der politischen Thätigkeit des Abgeordneten Laster enthielte,welches mit meiner Überzeugung im Widerspruch steht.
Es heißt in der Resolution mit Bezug auf den Verstorbenen, daß bistirm aucl oonstsnt oxposition ok free anä liberal icleas bave inateriall^aävaueeä rbe sooial, politieal anä eeonoiuie oonäitiou ok tbose xeople. Nachmeiner Kenntnis des Herganges der politischen und wirtschaftlichen Entwickelungdes deutschen Volkes kann ich dieses Urteil nicht als ein solches ansehen,welches den von mir erlebten Thatsachen entspricht. Ich würde nicht wagen,mein eigenes Urteil dem einer so erlauchten Körperschaft, wie das Repräsentanten-haus der Vereinigten Staaten, gegenüberzustellen, wenn ich nicht bezüglich derinneren Politik Deutschlands durch eine mehr als 30 jährige aktive Beteiligungan derselben eine Erfahrung gewonnen hätte, die mich ermutigt, auch meinemUrteil innerhalb dieses Gebietes eine gewisse Kompetenz beizulegen.
Ich kann mich nicht entschließen, bei Sr. Majestät dem Kaiser die nötigeErmächtigung zur Mitteilung der Resolution des Repräsentantenhauses derVereinigten Staaten an den Deutschen Reichstag zu beantragen, weil ich dazuein Urteil mir amtlich aneignen und bei Sr. Majestät vertreten müßte, welchesich als zutreffend nicht zu erkennen vermag.
Eure Hochwohlgeboren ersuche ich, vorstehende Mitteilung durch Vorlesenzur Kenntnis des Herrn Staatssekretärs Frelinghuysen zu bringen, und dem-selben Abschrift davon zu lassen, ihm auch unter dem Ausdrucke meines Be-dauerns, daß ich dem kuudgegebenen Wunsche nicht nachzukommen vermöchte,die beigefügte amtliche Ausfertigung der Resolution des Repräsentantenhauseszurückzustellen. von Bismarck.
Die von Herrn Sargent dem Reichskanzler gemachte Zumutung war, wie die„Norddeutsche Allgemeine Zeitung" hervorhob ft, eine so ungewöhnliche, daß mansie nur mit der Unkenntnis des diplomatischen Gebrauches erklären konnte. ZurBeleuchtung der völkerrechtlichen Natur dieses Schrittes genügt es, sich klar zu
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Attest:
Ins. 8. Olarb, Ir.
61orb.
ft Vergl. die Nr. 87 vom 21. Februar und die Nr. 91 vom 23. Februar 1884.