76 Die erste Session der V. Legislatur-Periode des Reichstags
schrieben: „Es ist in neuester Zeit der Regierung wiederholt der Vorwurf ge-macht worden, daß sie die sozialpolitische Agitation des Hofpredigers Stöckernicht ungern sehe oder wohl gar begünstige. Es erscheint daher angezeigt, dasVerhalten der Regierung in dieser Angelegenheit auf grvnd durchaus zuverlässigerInformation endlich einmal darzulegen. Der Hofprediger Stöcker ist wegenseines Vorgehens aus sozialem Gebiete der Regierung von vornherein nichtsweniger als xorsoim grata gewesen; — es ist vielmehr schon früher die Fragein Erwägung gezogen worden, ob das Auftreten desselben nach Erlaß desSozialistengesetzes überhaupt noch zu dulden sei*). Fürst Bismarck hat sogarden Ausdruck entschiedener Mißbilligung des Auftretens des Herrn Stöcker bisan die allerhöchste Stelle gelangen lassen. Es ist jedoch als irrtümlich erkanntworden, das Sozialistengesetz gegen Herrn Stöcker in Anwendung zu bringen,weil seine sozialpolitische Thätigkeit entschieden keine dem Gesetz verfallende ist,wenn auch die Form seines Auftretens zu Bedenken und Ausstellungen Anlaßgeben mag. Wiederholt soll dann Vas Kirchenregiment angegangen worden sein,der Agitation des Herrn Stöcker Einhalt zu thun. Wenn dies bisher nicht ge-schehen, so ist einzig und allein der Umstand daran schuld, daß immer und immerwieder von hervorragend einflußreicher Stelle, der nicht wohl zuwider gehandeltwerden konnte, die zweifellos redliche Absicht des Herrn Stöcker geltend gemachtworden ist. Die bezüglichen Vorstellungen des Kirchenregiments sollen jedoch inneuerer Zeit dahin geführt haben, daß Herrn Stöcker wiederholt eröffnet wurde,die Stellung eines Hofpredigers sei mit seinem Auftreten schwerlich vereinbar.Hieraus mag wohl das Gerücht entstanden sein, daß Herr Stöcker, der ein ver-mögender Alaun ist und der aus innerster Überzeugung den Kampf gegen denSozialismus und im Zusammenhänge damit gegen das Gründerwesen und dasÜberhandnehmen des jüdischen Einflusses auf allen Gebieten des öffentlichen undsozialen Lebens für seine Mission hält, lieber seinen Abschied nehmen, als ausdie nachdrückliche Geltendmachung seiner Bestrebungen verzichten werde. So vielsteht fest, daß man die etwaige Fortdauer der Stöcker'schen Agitation nicht alseine Folge der von der Regierung geübten Konnivenz bezeichnen darf. Die Re-gierung vermag Herrn Stöcker gegenüber kein wirksames disziplinarisches Mittelzur Anwendung.zu bringen, in diesem Falle würde allein das Kirchenregimeuteinschreiten können."
h Über die ganz falsche Behauptung des „Reichsboten", Bismarck habe anfangs derachtziger Jahre die Ausweisung Stöckers gefordert, vergl. die „Vossische Zeitung" Nr. 462 vom8. Oktober 1890, das „Berliner Tageblatt" Nr. 502, vom 4. Oktober 1890, die „Kölnische Volks-zeitung" Nr. 274 vom 4. Oktober 1890. Auch das „Deutsche Tageblatt" bezweifelte die Angabedes „Reichsboten", indem es sich darauf berief, daß im Gegenteil Fürst Bismarck noch in einersehr viel näher liegenden Periode, nicht unter dem gegenwärtigen Kaiser, einen empfindlichenSchlag, nämlich die Entfernung vom Hofpredigeramte, von Herrn Stöcker abgewandt habe.Darauf antwortete nun der „Reichsbote": „Das geschah allerdings in den ersten Tagen der Re-giernng Kaiser Friedrich's, macht aber unsre Mitteilung nicht unwahr. Fürst Bismarck folgteoft den Impulsen des Augenblicks, wie das Vorgehen der offiziösen Presse gegen Stöcker nachder Waldersee-Versammlung und vor der letzten Wahlcampagne illustriert."