18 Die dritte Session der IV. LegiSlntnr-Periode des Reichstags
dauernd außerhalb des Zollvereins zu verbleiben, wie sich das aus den früherenVerhandlungen ergebe. Er selbst habe den Paragraphen verfaßt, habe LotharBücher den Wortlaut diktiert und noch vor kurzem in einem alten Taschenbucheine Notiz darüber gefunden. Der Paragraph sei vielleicht schlecht stilisiert, aberdie Absicht desselben sei jedenfalls nicht die gewesen, den Hansestädten für immerdas Recht zu geben, außerhalb des Zollvereins zu bleiben. Der StaatsministerDelbrück sei seinerzeit mit ihm (Bismarck) darüber einig gewesen, daß dieserParagraph den Hansestädten ein so ausgedehntes Recht, wie es jetzt beanspruchtwerde, nicht einräumen solle, und sei es ihm unbegreiflich, daß Delbrück dieInterpellation jetzt mit unterzeichnet habe. Auf die Frage, wie viel Zeit Ham-burg etwa gebrauchen würde, um sich ans den Eintritt in den Zollverein vorzu-bereiten, habe ihm Delbrück seiner Zeit etwa sechs Zahre angegeben.
Hamburg habe ein verfassungsmäßiges Recht auf einen Freihafen, der abernicht in dem größten Teil seines Gebietes bestehen könne (woraus einer der Ab-geordneten erwiderte, daß der Umfang des Freihasengebietes zwar für Hamburgvon großem Interesse sei, dem Zollverein aber gleichgültig sein könne). Er gebezu, daß Hamburg große Dockanlagen haben müsse, auf die aber das Freihafen-gebiet zu beschränken sei. Die Kosten für die Herstellung des Freihafengebietes,zu denen das Reich ja einen angemessenen Beitrag geben könne, würden ja nichtunerschwinglich sein, sie seien ihm auf höchstens zehn Millionen Thaler veranschlagtworden, woraus ihm einer der Abgeordneten erwiderte, daß ein früherer Anschlagdieselben ans 92—100 Millionen Mk. berechne, während der andre Abgeordnete einenoch viel höhere Summe als erforderlich bezeichnete. Der Reichskanzler wardurch die Höhe dieser Schätzungen offenbar überrascht st.
Im Laufe des Gesprächs hob der Kanzler noch hervor, daß viele MillionenDeutsche durch die Freihasenstellung Hamburgs im freien Verkehr behindert seienNamentlich seien dadurch, daß die Elbe von Hamburg abwärts als Zollauslandbetrachtet werde, die Bewohner des nördlichen Teiles der Provinz Hannover imVerkehr mit den Bewohnern der an die Elbe grenzenden Strecken Schleswig-Holsteins beschränkt. Er meinte, daß man mit der Hälfte der zur Bewachungder beiden Elbufer unterhalb Hamburgs nötigen Zollwächter die Grenze zwischenAltona und St. Pauli durch etwa alle zwanzig Schritte am Grenzgraben entlangpostierte Beamte ausreichend bewachen lassen könne, wobei er wiederholte, daßdie Einbeziehung St. Paulis vorzugsweise eine Frage der Zolltechnik sei, währenddas von Hamburg behauptete Widerspruchsrecht gegen die Einbeziehung Altonasin keiner Weise anzuerkennen sei. Die Abgeordneten erklärten, daß kein irgend-wie sachkundiger Mensch ein solches Recht behaupten werde, und wollten dieserBehauptung gegenüber die Verweisung auf Äußerungen in der Hamburger Pressenicht als in Betracht kommend gelten lassen.
0 Thatsächlich betrugen die Kosten bis nlt. 1893 ca. 125 Will. Mk., wovon das Reich40 Will, als Beitrag übernahm; ca. 6600000 Mk. kommen als Ertrag der Nachsteuer in Gegen -rechnung. Im ganzen werden sich die Kosten wohl auf 140 Will. Mk. belansen.