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3 (1896) 1879 - 1890
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16 Die dritte Session der IV. Legislatur-Periode des Reichstags

dort zur Verhandlung stehenden Antrag eines Bundesmitgliedes auf Grund einerInterpellation mit dem Reichstag zu verhandeln.

In der darauf eröffneten Diskussion über die Interpellation sprachen sichdie Redner sämtlicher Parteien, mit Ausnahme der Konservativen, für die Auf-fassung der Interpellanten aus, indem sie in der Ausführung der beabsichtigtenMaßregel ohne Zustimmung Hamburgs eine Verletzung verfassungsmäßiger Rechtesehen müßten.

Die durch diese Angelegenheit hervorgerufene Aufregung und die Gefahreines sich daraus entwickelnden Konflikts zwischen Bundesrat und Reichstag ver-anlaßte einige Parteifreunde der hamburgischen Abgeordneten, welche im Hausedes Reichskanzlers verkehrten und der Meinung waren, daß eine Besprechung derAngelegenheit zwischen dem Reichskanzler und diesen Abgeordneten zu einer An-näherung führen könne, bei crsterem anzufragen: ob er zu einer solchen Besprechunggeneigt sei. Der Fürst erklärte sich bejahend, was den beiden Abgeordneten mit-geteilt wurde, die sich auch ihrerseits znstimmend erklärten.

Fürst Bismarck hatte ursprünglich beabsichtigt, diese Unterhaltung in der vonihm am 4. Mai veranstalteten Soiree stattfinden zu lassen st, ließ den Abgeordnetenaber später sagen, daß er es vorziehe, sie in besonderer Audienz zu empfangen,und bestimmte dafür den 5. Mai nachmittags 1 Uhr.

Die Abgeordneten Möring und Wolffson fanden sich zur bestimmten Stundeein und wurden vom Kanzler mit den Worten begrüßt: „Sie haben gewünscht,mich zu sprechen". Die Abgeordneten wiesen ans die Umstände hin, durch welchesie dazu gelangt waren, den Fürsten um eine Audienz zu bitten; ans freienStücken würden sie diesen Schritt um so weniger gethan haben, als sie kaumetwas Neues in Bezug auf die vielbesprochene Angelegenheit vorzubringen imstände seien. Die ihnen gebotene Gelegenheit wollten sie indessen gerne benutzen,um dem Kanzler zu versichern, daß die von Preußen in Bezug auf den Zoll-anschluß Hamburgs eingeleiteten Schritte in ihrer Vaterstadt eine tiefe Ver-stimmung hervorgerufen hätten. Der Reichskanzler bemerkte in seiner Erwiderung,daß der hamburgische Senat nicht klug daran gethan habe, die Sache auf das

>) Über den Zwischenfall, der sich in dieser Soiree ans Anlaß der Altonaer Anschlußfragemit dem bayerischen Gesandten von Rudhardt ereignete, vergl. Bd. I., S. 189 (2. Auflage).Neues Licht brachte über die Frage ein Artikel der „Hamburger Nachrichten" vom 4. April 1893,Nr. 79, worin es heißt: „Die offiziöse Presse beruft sich zur Rechtfertigung des Verfahrens gegenden anhaltischen Minister von Koselitz darauf, daß in einem solchen Falle sich auch FürstBismarck zu Beschwerden berechtigt gehalten habe, wie das Beispiel des Herrn von Rud-hardt zeige, dem Äußerungen, die er seiner Zeit über die Zolleinverleibung im Bnndesrategethan habe, schließlich seine Stellung gekostet hatten. Diese Berufung trifft nicht zu. DieSache lag im Rudhardt'schen Falle ganz anders als im Koseritz'schen. Der anhaltische Ministerhat die Ansicht seiner Regierung vertreten, während Herr von Rudhardt Ansichten knndgegebenhatte, die nicht die der bayerischen Regierung waren, wenigstens nicht in dieser Form. DasVorgehen gegen ihn erfolgte also nicht, obwohl er die Ansichten seiner Regierung zur Geltungbrachte, sondern weil er sie nicht, oder nicht in dem gewollten Maße vertrat, und seinen Sym-pathien für die Delbrück'schen Auffassungen weiter nachgab, als in seiner Instruktion lag."