Druckschrift 
3 (1896) 1879 - 1890
Entstehung
Seite
15
Einzelbild herunterladen
 

1880

15

„Die Hansestädte Bremen und Hamburg mit einem dem Zweck entsprechendenBezirke ihres und des umliegenden Gebietes bleiben als Freihäfen außerhalb dergemeinschaftlichen Zollgrenze, bis sie ihren Einschluß in dieselbe beantragen."

Einzelne hamburgische Gebietsteile waren schon früher nach Verständigungmit der hamburgischen Regierung durch Beschluß des Bundesrats dem Zollvereinaugeschlosfen; dagegen war die sich unmittelbar an die hamburgische VorstadtSt. Pauli anschließende Stadt Altona mit Rücksicht auf ihren Verkehr mit Ham-burg und die Zugänglichkeit ihres Hafens außerhalb der Zollgrenze gelassenworden.

Nachdem die preußische Regierung bei den Senaten beider Städte wegendes Anschlusses der letzteren an den Zollverein ungefragt und vom hamburgischenSenat die Antwort erhalten hatte, daß derselbe bereit sei, in dessallsige kommissa-rische Beratungen einzutreten, stellte dieselbe, ohne sich mit dem hamburgischenSenat in Einvernehmen gesetzt zu haben, beim Bundesrat den Antrag, die StadtAltona und die Vorstadt St. Pauli in den Zollverein einzubeziehen'). Infolgedessenstellten die oben genannten beiden hamburgischen Abgeordneten in Gemeinschaftmit dem Abgeordneten Rickert beim Reichstag eine durch Mitglieder der national-liberalen Fraktion unterstützte Interpellation, in der sie über die Einbringungjenes Antrages sowie darüber Auskunft verlangten, ob wegen dieses Antragesvorher Verhandlungen mit der Stadt Hamburg stattgefnnden hätten, ob es dieAbsicht sei, die Einverleibung eines Teiles der Vorstadt St. Pauli auch ohne dieZustimmung der Stadt Hamburg vorznnehmen und wie eventuell eine solche Ab-sicht mit der Reichsverfassung in Einklang zu bringen sei.

Diese Interpellation wurde in der Reichstagssitznng vom l. Mai 1880 durchden Abgeordneten Wolsfson begründet. Er suchte den Nachweis zu führen, daßein gegen Hamburg ausgeübter Zwang zum Anschluß St. Paulis mit der Ver-fassung im Widerspruch stehe, und daß überdies die Herstellung einer Zollgrenzezwischen St. Pauli und der inneren Stadt auf die Verkehrsverhältnisse nachteiligeinwirkeu müsse, wenn sie sich bei der Lebhaftigkeit des zwischen beiden bestehendenVerkehrs nicht als technisch unausführbar Herausstellen würde. Der damaligeUuterstaatssekretär im Reichsschatzamt Scholz beantwortete in Vertretung desReichskanzlers die Frage über die Stellung des Antrages Preußens bejahend,erklärte, daß Separatverhandlungen mit Hamburg, die nach der Reichsverfassungnicht erforderlich seien, nicht vorhergegangeu wären, und daß der Antrag dahingehe, den Einschluß eines Teiles von St. Pauli eventuell auch ohne ZustimmungHamburgs beschlossen zu sehen. Hierüber hinaus in eine nähere Erörterung dieserallgemein bekannten Thatsache einzugehen, müsse der Reichskanzler ablehnen, weiler es mit der Rücksichtnahme ans die verfassungsmäßige Stellung des Bundesratsund der Wahrung der Freiheit der Beratung desselben nicht in Einklang findenwürde, seinerseits über einen bei dem Bundesrat eingebrachten und demnächst

') Abgedruckt findet sich der Antrag in meinem Werk „Fürst Bismarck als Volkswirt",Bd. I. S. 276.