13
Rücksicht auf ihre Angemessenheit und Deutlichkeit mehr gefallenals andere. 4) Die in dieser Hinsicht für das Ganze des Werkesmassgebenden Gesichtspuncte auch für das Einzelne aber nur inUnterordnung unter das Ganze massgebend zu halten. 5) Bei ein-tretenden Conflicten zwischen diesen Regeln jede der andern soweit nachgeben zu lassen, dass das grösstmögliche und werth-vollste Gefallen im Ganzen dabei herauskommt.
Man darf wohl sagen, dass in diesen Regeln alle Regeln derbildenden Kunst überhaupt inbegriffen sind; nur sind sie nichteben so leicht für den einzelnen Fall daraus zu holen, als darineinzuscbliessen. Der rechte Künstler trägt sie im Gefühl und ver-werthet sie im Werke; Aufgabe des Aesthetikers ist, sie verstan-desmässig auseinanderzusetzen, so weit es eben verstandesmässiggeht; und so werden wir auch unsrerseits diess in folgenden Ab-schnitten versuchen.
XX. Bemerkungen über Analyse und Kritik derKunstwerke.
Ein Kunstwerk kann uns gefallen oder missfallen, ohne dasswir uns die Momente und Gründe des Eindruckes und seiner Be-rechtigung besonders zum Bewusstsein bringen; in sofern es abergeschieht, üben wir ästhetische Analyse und Kritik an dem Werke.
Durch solche wird der Genuss, den wir vom Eindrücke desKunstwerkes selbst erwarten, unmittelbar nicht erhöht, vielmehrin gewisser Weise gestört, daher bei Manchen ein Vorurtheil da-gegen besteht. Man muss sich, sagen sie, dem Eindrücke einesKunstwerkes nur möglichst rein hingeben, um den wahren undvollen Genuss davon zu haben. Die Empfindung der Schönheit istkeine Sache des Verstandes.
Inzwischen kann von Störung des Genusses durch Reflexionauf dessen Momente und Gründe doch nur in sofern die Rede sein,als die Reflexion mit dem Genüsse gleichzeitig geübt werden soll;aber da jeder ästhetische Genuss sich allmälig erschöpft, kann sierecht wohl mit unterlaufend oder nachher geübt werden, und mandann bereichert durch das ästhetische Verständniss zu Genüssezurückkehren. Das ästhetische Verständniss aber trägt nicht nur