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XXX. Vorlesung.
unrechtmäßigerweise ins Arbeitshaus überwiesen worden und habedeswegen dem Richter eine furchtbare Szene gemacht, sich fernermehrfach beim Ministerium beschwert; dann habe man ihn in dieIrrenanstalt geschickt, um ihn mundtot zu machen und an der Auf-deckung mannigfaltiger Übelstände zu verhindern, obgleich erdurchaus nicht geisteskrank sei. Nur körperlich leidend sei er, habeviel Kopfschmerzen und Magenbeschwerden. In seiner Familietrete ein eigentümliches, schweres Nervenleiden auf, das sich inSchmerzen an den verschiedensten Körperstellen äußere; seinVater sei daran gestorben; sein unehelicher Bruder habe diefallende Sucht gehabt. Man möge ihn nur jetzt frei lassen, damiter sich in geordnete Verhältnisse hineinarbeiten könne; dannwürden ihm auch wieder frohe, heitere Gedanken kommen.
Wie unsere Nachforschungen ergeben haben, sind die Schul-zeugnisse dieses Mannes sehr schlechte und berichten über vieleunerlaubte Versäumnisse. Sein späteres Leben ist eine fast un-unterbrochene Kette von Gefängnis- und Zuchthausstrafen; bis zuseinem 25. Jahre hatte er bereits 9 Jahre Freiheitsentziehung hintersich, alles wegen zahlreicher Diebstähle, die er meist in Gemein-schaft verübte. Der Wert der entweder bei günstiger Gelegenheitoder durch Einbruch gestohlenen Gegenstände war in der Regelgering; der Erlös wurde rasch verjubelt. In die letzten 9 Jahrefällt nur noch eine längere Freiheitsstrafe wegen einiger unbe-deutender Diebstähle; dazu kommen aber 19 kurze Haftstrafenwegen Betteins, endlich 3 Verweisungen in das Arbeitshaus. In denGefängnissen wird der Mann überall als sehr sicherheitsgefährlich,verkommen und arbeitsscheu geschildert. Wiederholt wurde erwegen Faulheit und Widerspenstigkeit bestraft, einmal wegen einesFluchtversuches geprügelt. In einem Zuchthause hielt man ihnwegen eines Aufregungszustandes für einen psychisch nicht völliggesunden Menschen und behandelte ihn längere Zeit in derKrankenabteilung.
Sehr bemerkenswert sind seine vielfachen Beschwerden überdie ihm zuteil gewordene Behandlung. Schon in einem Briefe vor16 Jahren behauptete er trotzig, daß man ihn zu Unrecht verur-teilt, dafür aber andere Dinge, die er begangen, nicht herausge-bracht habe. Auch späterhin sucht er öfters die Wiederaufnahmedes Verfahrens in diesem oder jenem Straffalle zu erreichen. Bei