Krankhafte Verbrecher und Landstreicher.
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dem Einzelnen nahezu unmöglich mache, sich nach einer Bestrafungwieder emporzuarbeiten. „Trägheit, Genußsucht, Leichtsinn, Rache,Geiz usw. sind gewöhnlich in den Aktennotizen als diejenigenEigenschaften bezeichnet, welche die individuelle Ursache des Ver-brechens und Vergehens bilden. Die Verhältnisse haben größten-teils die Entwicklung der bösen Eigenschaften begünstigt, und esist dann nur eine Frage der Zeit, wann der Betreffende mit denStrafgesetzen in Konflikt gerät.“ Er selbst habe nie „nach ellen-langen Grundsätzen“ gehandelt, sondern sei einfach seiner augen-blicklichen Stimmung gefolgt. Das Gefängniswesen, das immerals human gepriesen werde, sei gänzlich unpraktisch. „Es wirdden jugendlichen Gefangenen nicht die geringste Gelegenheit ge-boten, sich für einen künftigen Lebensberuf auszubilden. ImGegenteil wird in den meisten Fällen durch die Strafverbüßungdie Lehrzeit unterbrochen, und der Betreffende ist durch seineJugendfehler für sein ganzes Leben geschädigt. Wenn mangelhafteErziehung ins Gefängnis gebracht und dasselbe die schönstenLebensjahre in Anspruch genommen hat, so kann sich nur einDrang nach schrankenloser Freiheit bilden, in welchem bereits dieUrsache eines zweiten Vergehens keimt.“ Die Gesellschaft derentlassenen Strafgefangenen bestehe aus solchen, welche die Ge-legenheit zur Verübung Unrechter Handlungen selten vorübergehenlassen, solchen, welche jederzeit auf Gelegenheit warten oder solchesuchen, und solchen, welche systematisch ein unredliches, spe-zielles Erwerbsfach zu ihrem ferneren Lebensberuf erwählen, wieTaschendiebe, Bauernfänger, solche, welche mit Nachschlüsselnusw. einzeln oder im Komplott arbeiten. „Für denjenigen, der oftbestraft ist, bleibt es im allgemeinen schwierig, mit der Vergangen-heit zu brechen.“ Man begegne ihm überall mit Mißtrauen; erwerde daher keine innerliche Befriedigung finden und den Ver-suchungen seiner früheren Kameradschaft schwer widerstehenkönnen, die bereit sei, mit ihm jede Lage und jeden Bissen zu teilen.
Bei diesen Ausführungen läßt er allerlei abfällige Bemerkungenüber die Zustände in den verschiedenen Strafanstalten und nament-lich im Arbeitshause einfließen, deutet an, daß man dort verge-waltigt werde, kein Recht finden könne und an seiner GesundheitSchaden leide. Bei der letzten Strafe, die er erlitt, weil er in be-trunkenem Zustande eine Scheibe eingeschlagen hatte, sei er
Kraepelin, Einführung. 2. Aufl. 22