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XXII. Vorlesung.
stößt auf einen leichten Widerstand. Die Kranke selbst vermagnur ganz geringe Bewegungen der Finger und des Armes auszu-führen. Das rechte Bein schleift beim Gehen ein wenig nach. DieEmpfindlichkeit für Berührungen und Nadelstiche ist rechts sehrstark herabgesetzt, erscheint aber auch links etwas abgestumpft;wenigstens macht die Kranke keine Abwehrbewegungen. Der Knie-sehnenreflex ist links erhalten, rechts gesteigert; hier besteht auchetwas Fußklonus. An Augenbewegungen, Pupillen und Augen-hintergrund ist keine Störung nachzuweisen. Der Puls ist ziemlichvoll und hart.
Die genauere Untersuchung der Kranken wird sehr bedeutenddadurch erschwert, daß sie völlig aphasisch ist. Die einzigenWorte, die sie vorzubringen vermag und immer wiederholt, sind:„Ich will ins Bett.“ Es läßt sich indessen zeigen, dass sie einfacheReden versteht. Der Aufforderung, die Hand zu geben, die Zungezu zeigen, kommt sie meist nach, wenn auch sehr langsam undschwerfällig. Dabei verrät sich die Neigung, dieselbe Handlungzu wiederholen, auch wenn man späterhin etwas anderes von ihrverlangt. Erst allmählich findet sie sich in die neue Aufgabehinein. Verwickeltere Aufforderungen versteht sie anscheinendüberhaupt nicht. Sie macht wohl noch den schwachen Versuch,auf Wunsch die gelähmte Hand zu reichen, wird aber ganz ratlos,wenn man verlangt, daß sie mit der linken Hand das rechte Ohrergreifen solle. Sie streckt dann vielleicht die Zunge heraus,schließt die Augen oder macht irgendwelche sonstige verkehrteBewegungsanläufe.
Es ist natürlich von vornherein schwer, Zusagen, ob diesesVerhalten durch die Unfähigkeit zur zweckmäßigen Ausführungder richtig gewollten Bewegungen, also durch Parapraxie, oderdurch unvollkommenes Verständnis der Aufforderungen bedingtist. Für die erstere Auffassung würde etwa die Beobachtungsprechen, daß die Kranke bei wechselnden Aufforderungen zunächstentschieden die Neigung hat, die frühere Bewegung zu wieder-holen, sich dann aber verbessert. Andererseits ist es bei denallerdings sehr spärlichen selbständigen Willenshandlungen derKranken nicht aufgefallen, daß sie besondere Schwierigkeiten hätte,ihre Absichten auszuführen, oder daß sie gar Verkehrtes täte.
Weiterhin aber läßt sich mit voller Sicherheit zeigen, daß in