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Einführung in die psychiatrische Klinik : zweiunddreißig Vorlesungen
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XV. Vorlesung. Paranoia.

dazu gezwungen hätten, und von denen er immer wachsende Ent-schädigungssummen verlangt. Daß er auch jetzt noch am bestentäte, sich zu fügen und seine ganze Kraft dem Erwerbe zuzu-wenden, bleibt ihm unverständlich; vielmehr sinnt er bereits darübernach, welcher Weg ihm für die Geltendmachung seiner Rechtenoch offen stehe, wenn auch unser Gutachten für ihn ungünstigausfallen sollte.

Das Lebensbild, das sich hier in großen Zügen vor Ihnenentrollt hat, ist das eines geisteskranken Querulanten. Inden Hauptpunkten stimmt das Bild vollkommen mit demjenigendes vorigen Kranken überein, in der langsamen Entwicklung einerwahnhaften Weltanschauung durch krankhafte Verarbeitung derLebenserfahrungen, der mäßigen, nur ganz allmählich fortschreiten-den geistigen Schwäche, dem erhöhten Selbstgefühl, endlich derBeeinflussung des Handelns durch den Wahn bei sehr geringerBeeinträchtigung des Gedächtnisses und der geistigen Regsamkeit,ohne Hervortreten selbständiger Willensstörungen. Auch der weitereVerlauf, die Geringfügigkeit der Wandlungen, die der Zustand imLaufe langer Jahre erfährt, die grundsätzliche Unheilbarkeit sindbeiden Kranken gemeinsam*). Wir sind daher wohl berechtigt, denQuerulantenwahn als eine Unterform der Paranoia zu betrachten.Die Krankheit beginnt gewöhnlich im mittleren Lebensalter im An-schlüsse an ein vermeintlich, bisweilen auch wirklich erlittenes Un-recht, das nun den Ausgangspunkt für die Wahnbildung, für dasganze Gewirr sich auseinander entwickelnder krankhafter Vor-stellungen und Handlungen bildet. Querulanten brauchen imübrigen durchaus keine streitsüchtigen Menschen zu sein, sind imGegenteil außerhalb ihres Wahnbereiches nicht selten gutmütigund umgänglich. Gleichwohl weist hier wie bei der Paranoia über-haupt die Geringfügigkeit des äußeren Anlasses wohl darauf hin,daß die eigentlichen Wurzeln des Leidens in einer krankhaftenVeranlagung liegen dürften, daß wir es hier mit einer Erscheinungs-form der Entartung zu tun haben. Dafür würde vielleicht auchdie schleichende Entwicklung der Krankheit, ihre grundsätzliche

*) Der Kranke setzt noch jetzt, nach 6 Jahren, seinen Kampf gegen dievermeintliche rechtliche Benachteiligung mit allen möglichen Mitteln fort undbetreibt dabei sein Schneiderhandwerk weiter, freilichmit bedeutendenSchulden, wie er klagt.