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durch die Stammesmutter repräsentirten Blutes, wurde die Fraudas natürliche Centrum jener primitiven Organisationen, diesich ebenso streng nach außen abschlossen, wie sie nach inneneine homogene, nur in geringen Unterschieden abgestufte Massedarstellten. (Daß man unter dieser Gynäkokratie keine wirklicheFranenherrschaft im politischen Sinne zu verstehen hat, ist vonselbst klar, obschon die Beobachtungen Nachtigals über die hohe,Autorität der Frau bei manchen centralafrikanischen Stämmensich wohl in einem solchen Sinne verwenden lassen.) „Die wenigenBeispiele, die ans dem Alterthnme bekannt, dort nur alsexcentrische Sonderbarkeiten und somit als Ausnahmen von derallgemeinen Regel erschienen, bezogen sich allerdings meist ansgynäkokratische Verhältnisse, und daher blieb eine Bezeichnungals Mntterrecht anwendbar für solche Folge des Kindes imMutterstamm. Seitdem sich nun in dem massenhaft aus allenErdtheilen angehäuften Material der Ethnologie bewiesen hat,daß die bisher als vereinzelte Ausnahme betrachtete Form um-gekehrt gerade (sofern es sich um Anlegung eines statistischenMaßstabes handelt) die weit überwiegende Regel sei in denVorstadien primitiver Verhältnisse, läßt sich ebenfalls aus natur-gemäß gesetzlichen Bedingungen der Entwickelung der organischeFortschritt verstehen, der mit zunehmender Selbständigkeit derIndividualität, besonders in historisch prädisponirten Staaten, diexatrin potestas zum vollen Ansdruck bringen mußte." (ZurNaturwissenschaft. Behandlnngsweise der Psych., S. 53.) Indenselben Zusammenhang bringt Bastian auch die so häufig miß-verstandene Institution der Kouvade, in welcher der Vater,indem er statt der Mutter das Wochenbett abhält, sich das Kind,das bislang allein der Mutter gehört, durch eine legale Fiktioncediren lasse, ähnlich wie später durch die Pnbertätsweihen derJünglinge die feierliche Ueberführung des Knaben aus der Gemein-schaft der Frauen in die Genossenschaft der Männer dokumentirt
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