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Konzil von Kostnitz hervorrief. Wie Gegenpäpste, gab es auchin Augsburg Gegenbischöfe, und Klerus wie Bürgerschaft warenin zwei Parteien geschieden. Solche Verhältnisse ließen natürlichdie Zuchtlosigkeit den äußersten Grad erreichen; das verruchteLeben der Geistlichen steigerte sich immer mehr; ihrer wahrenBestimmung vergaßen sie vollkommen; die Domherren lagen sichgegenseitig in den Haaren und ließen sich wiederholt zur offenenGewalt Hinreißen, so daß sie in ihre Konsistorien nicht im leinenenChorrock gingen, sondern einen Panzer unter den Kleidern trugenund statt der Gebetbücher und Paternoster Dolche und Schwerteran der Seite hatten.
Als im Jahre 1490 die Geistlichkeit wieder einmal nachallerlei Händeln ungerechterweise den Bann verhängt und dieStadt verlassen hatte, aber weil der Bann nicht mehr die alteWirkung that, wieder zurückkehren wollte, ließ sie den schwäbischenBund um sicheres Geleit bitten. Vom Augsburger Rath abererfolgte auf die Verwendung des Bundes der kostbare Bescheid:„es sei nicht in seinem Vermögen, solche heiligen Leute bei ihrergroßen Frechheit vor einem Jeden zu beschützen".
Die alte Macht und Stellung, deren Hauptstütze doch dieöffentliche Meinung war, hatte bereits die heftigste Erschütterungerfahren. Schon kommen in der Fastnacht 1503 Aufzüge vor,welche die gottesdienstlichen Gebräuche öffentlich verspotteten.Hier freilich wird nicht nur Kirchenbuße, sondern auch Ge-fängniß von der weltlichen Obrigkeit verhängt. Diese hältauch sonst mit großer Strenge auf Beobachtung der äußerenreligiösen Gebräuche. Auch die Opferwilligkeit gegen die Kirchebleibt auf gleicher Höhe stehen. Religiöser Sinn lebt im ganzenVolk und schlägt in den hellsten Flammen der Inbrunst undBegeisterung auf, wenn wirklich einmal das religiöse Bedürfnißbefriedigt wird. Als Capistrano, der berühmte Bußprediger,bei seinem Zuge Augsburg berührt, schlägt sein Wort mächtig
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