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Beilage 6.
mit den vorschreybungenn hirobir voltzogen unnd gegeben,und in den andern, die archa genant, das gelt gemeyner Stiefftslialtunge mit den brieven und Privilegien, wie zuvorn auchgescheen, leggenn. Dies alles haben wir mit höchster Dank-sagung angenommen, und gelobt, alles treulich zu halten etc. etc.
Und wir Albrecht etc. etc. bestätigen obige Bewilligungen,jedoch unbeschadet der andern Statuten, Geioohnheiten undPrivilegien unsrer Stiftskirche, und hängen unser Siegel an.
Halle 1536 am sonabende Agatlie virginis.
Beilage 6.
26. August 1539 .
Katsarchiv Halle, Urkk. NK. XX A. 1. S. 289.
Das Stift verpachtet das Vonverk Gimritz auf 6 Jahre an den
Rat zu Halle.
Wyr Johann Saur von gottsgnadenn probst, archidiaconunnd der lieyligenn schryfft doctor, Nicolaus Munck dechandt,Joachim Absolonn cantor, Magister Thomas Singer scolasticusund gantz capittel . . . thun kundt . . . , das wyr . . . vor-mieth und aussgethan habenn . . . dem rate . . . der stadtHalle unsern freyenn eygenn hoff vor Halle an der Shale ge-legenn, Gymnitz gnandt, mytt allen zubehorenden eekern, soweit sich die Mark Gimnitz zusamt der wüsten marck Pewtli-nitz erstreckt. Nur einige Holznutzungen und Weidenwachs,besonders auf der Haide und in der Luckau behalten wir unsvor. Zu jenem Vomverk geben wir ihnen auch alle Nutzungender Schäferei, der Mühlen, der Fischerei und sonst alles, waszu jenem Hofe „gebraucht“ worden. Die Baulichkeiten willteils das Stift, teils soll sie der Rat übernehmen. Die Saat istbereits bestellt (als Sommersaat Hafer und Erbsen) dem Ratübergeben worden. Bei der Rückgabe nach Ablauf von 6 Jahrenist das Feld ebenfalls bestellt zu übergeben, soivie auch dasVieh in seinem jetzigen Bestände zurückzuerstatten. — Unteretlichen Einzelbestimmungen findet sich auch diese: sie sollendem Hans Lobasser seyn getreydich, sso yme inn auss-gange seyner jhare erwachssen, zw dreschenn vorstatenn und