Beilage 7.
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seine Drescher, sowie seinen Hofmeister, den er dabei hat, mitSpeise und TranTc (Hellisch hier) versehen, auch desselbigenHans Lobasser ausyeäroschnes Getreide inn unnser Styft’t ad ersso weytt als ungefherlich inn dass styfft ist, mytt yren eygennpferdenn . . . fhuren lassen. — Sie sollen auch in unsermNamen die Gerichte auf dem Hofe zu Gymnitz, in der Gymnitz-Marlc, auf der Schäferei und auf def Mark Peuthnitz nachaller Notturft gebrauchen. Das Stift will den Bat in seinemBesitz schützen, ihn auch der Eidesteuer, Türlcensteuer, Schatzungund aller anderen Beschwerung entnehmen.
Hierfür soll und will uns der Bat jährlich uff 2 tagzceytt(Termine) entrichten 6 Jahr nacheinander, ostern wan mander myndern zcall vierzcigk schreybenn wyrtt [also 1540],140 alte Schock, der eyns 20 zcynssgrosclienn gyldt ganck-liafftige muntze, und volgende Michaelis auch sso vhyll aderuffs lengst Martini. Ausserdem beansprucht das Stift jährlich3 Fuder Heu und 4 Fuder Stroh.
Halle dynstags nach Bartholomey 1539.
Beilage 7.
Köln, 5. Januar 1531 .
Hpt. St. A. Dresden, Handel zwischenHansen v. Schenitz etc., Loc. 8948, fol. 140.
Albrecht nimmt Hans Schenitz zu seinem Kämmerer(„Kammerdiener“) und Baumeister zu Halle an.
Wir Albrecht .... bekennen . . ., das wir unsern liebengetrawen Hansen Schenitz zu unserm camerdiener und baw-meister zu Halle widerumb, wie hernach folgt, angenomen undbestalt haben, so lange es uns gelegen und gefellig ist, alsodas er uns, dieweil er vermöglichen, mit dreyen rayssigendienern, einem knaben und einem bawschreiber, zusampt funffpferden und einem klöpper an unserm dienst und baw zu Hallegewertigk sein, tlmn, verwesen sol, inmassen ein getrawerdiener und Verweser seinem lierren zu thun schuldig undpflichtig ist.