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Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
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Noch heute aber wird im Mainzer Dome das von Albrechtgestiftete Fest der heiligen Reliquien am letzten Sonntag- desAugust feierlich begangen, obwohl von all jenen Schätzendaselbst nichts mehr erhalten ist. Ja das Fest soll 8 Tagedauern, und die fiir dasselbe verordnete Agende nimmt fastden dritten Teil der Agenden aller Heihgenfeste des Sommersein 1 ). Offenbar stammt die ganze dafür vorgeschriebene Litur-gie, mitsamt zwei Hymnen, die zur Verherrlichung der Heiligenund ihrer Reliquien gedichtet sind , noch aus den TagenAlbrechts, das einzige in Mainz erhaltene Zeichen der Er-innerung an den kostbaren Heiligtumsschatz des Cardinais.

In Halle aber schritt, während der Cardinal am Rheinund Main weilte, die Reformation immer weiter vorwärts.Mochte sich Albrecht auch an den Kaiser wenden 2 ), damit erder Stadt die Ausweisung des Justus Jonas gebiete: desKaisers Mandat 3 4 ) wurde nicht beachtet, vielmehr wurde nochim selben Jahre auch in der Ulrichskirche J ) und 1542 in derMoritzkirche der evangelische Gottesdienst eingeführt 5 6 ). Inder Moritzburg aber behielt der Erzbischof seine Hofhaltungbei: noch im Herbst des Jahres 1542 giebt er seinem CoadjutorBefehle über die Anstellung eines neuen Beamten 0 ), und

1) Cf. das Proprium Sanetormn dioeoesis Moguntiuae, pars aestivalis(Juni-August), das mir Herr Prälat Dr. Kr. Schneider gütigst zur Verfügunggestellt hat. Das Festum SS. Eeliquiarmn pag. 4666.

2) Eegensburg, BO. Juni 1541: Cer Briefwechsel des Justus Jonas, ed.Kawerau, Nr. 585 (II S. 31).

3) Eegensburg, 27. Juli 1541: ebenda Nr. 595 (II S. 41).

4) Kranke 146. Hertzberg 171. Unter von Cardinal Albrecht zu-sammengestellten, freilich undatierten Artikeln, über welche das Dom-kapitel zu Magdeburg beraten soll, findet sich als letzter Artikel, vonandrer Hand beigefügt: Item die von Halle haben sich dise tage vorgangenunderstanden, etlichen iren newen predicanten vorledigte geistliche lehnzu leyhen, dye kirchn under dem rathauss zum heyligen crentz mit dertliade zuschliessen lassen (cf. hierüber Pranke 145, Hertzberg 171), dieUlrichs pfarre mit gewalt eingenommen , ire predicanzen doreingestalt. (Mgdb. Archiv, Erzstift Magdeburg II 68, fol. 18 b.)

5) Dreyhaupt I 768 (Batkäusliche Kegistratur).

6) Albrecht an Markgraf Johann Albrecht, Aschaffenburg, 25. September1542 (Mgdb. Archiv, Erzstift Mgdb. II 72, fol. 150): Nach dem Todeuusers dieners Fedder Baltzars (derselbe wird auch Beilage 40 b, S. 190*,genannt)lassen [wir] uns e. 1. bedencken gefallen, das der custer auffsauet Moritzburgk zu solchem anibte, so fernne ehr von e. 1. und den rheten